Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko
Das Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Union besteht seit Mitte 2000. Die Vertragsparteien haben sich im April 2018 auf eine modernisierte Fassung geeinigt.
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Das Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Union besteht seit Mitte 2000. Die Vertragsparteien haben sich im April 2018 auf eine modernisierte Fassung geeinigt.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Freizonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Sie gehören nicht zum mexikanischen Zollgebiet.
Importeure von alkoholischen Getränken, Tabak und Benzin haben Verbrauchsteuern zu entrichten. Ferner ist die Steuer auf neue Kraftfahrzeuge einfuhrrelevant.
Allgemeine Vorgaben zur Etikettierung sind rechtsverbindlich.
Für einige Produkte müssen Importeure oder Exporteure vor einem Import oder Export Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen (permisos previos de importación e exportación) beantragen.
Inländische und ausländische Nahrungsmittel, pharmazeutische und medizinische Produkte unterliegen in Mexiko Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungspflichten.
Politik und Wirtschaft müssen sich immer stärker mit Dekarbonisierung und Umweltverträglichkeit auseinandersetzen. Auch die Ein- und Ausfuhr von Waren ist davon betroffen.
Das Ministerium für Finanzen hat die aktualisierten allgemeinen Regeln für den Außenhandel für das Jahr 2024 veröffentlicht.