Investitionsrecht in Bangladesch
Bangladesch ist weitgehend offen für ausländische Investitionen. Nur sehr wenige Wirtschaftsbereiche sind auf bangladeschische Investitionen beschränkt.
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Bangladesch ist weitgehend offen für ausländische Investitionen. Nur sehr wenige Wirtschaftsbereiche sind auf bangladeschische Investitionen beschränkt.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Bangladesch.
Im Folgenden finden Sie relevante Rechtsgrundlagen im Überblick.
Hier finden Sie erste Informationen zur bangladeschischen Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie zur Mehrwertsteuer (VAT). Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Wesentliche Rechtsgrundlage des bangladeschischen Arbeitsrechts ist der "Bangladesh Labour Act, 2006". Er enthält Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten.
Relevant sind insbesondere Regelungen im Energiesektor. Bangladesch verfügt zur Gewährleistung der Energiesicherheit über eine Behörde für die Entwicklung erneuerbarer Energien.
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In Bangladesch ist der "Income Tax Act 2023" in Kraft getreten. Er löst das bisherige Regelwerk aus dem Jahr 1984 ab und sieht zusammen mit dem neuen Finance Act Anpassungen vor.