Antidumping – Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Einfuhren bestimmter Waren aus diesen Ländern unterliegen besonderen Pflanzenschutzkontrollen.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.