Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China
Die Europäische Kommission gewährt drei chinesischen Herstellern einen reduzierten Zollsatz. Die EU-Kommission führt zurzeit eine Auslaufüberprüfung durch.
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Die Europäische Kommission gewährt drei chinesischen Herstellern einen reduzierten Zollsatz. Die EU-Kommission führt zurzeit eine Auslaufüberprüfung durch.
Die EU-Kommission teilt mit, dass Einfuhren von E-Autos zollamtlich erfasst werden. Das kann nach Abschluss des Antisubventionsverfahrens zu rückwirkenden Ausgleichszöllen führen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2019.
Die EU-Kommission prüft Verlängerung und Überarbeitung der Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse. Unternehmen können sich bis 4. März 2024 beteiligen.