Ab Juni 2021 keine Schutzfrist mehr für UBO-Registrierung
Unternehmen, die den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner) noch nicht ins Register eingetragen haben, müssen dies nach dem 1. Juni 2021 unverzüglich nachholen.
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Unternehmen, die den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner) noch nicht ins Register eingetragen haben, müssen dies nach dem 1. Juni 2021 unverzüglich nachholen.
Griechenland hat offiziell eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von bisher 24 Prozent auf 22 Prozent mit Wirkung ab 2022 beschlossen.
Eine wichtige Änderung ist die Rückkehr zur jährlichen Vorlage der Erklärung über den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner - UBO).
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Polen bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
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Der Länderbericht Recht kompakt Togo bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Das Trade and Cooperation Agreement vom 24. Dezember 2020 enthält wichtige Regelungen zum Thema Entsendung und Sozialversicherung. Vieles bleibt zunächst so, wie es ist.
Das Dokument enthält neben Musterklauseln in englischer Sprache auch eine deutschsprachige Kommentierung.