Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Das aserbaidschanische Zollrecht gewährt Importeuren weitere Arten von Zollverfahren. Dabei werden die folgenden am häufigsten genutzt.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Das modernisierte Abkommen zwischen der EU und Chile wird seit dem 1. Juni 2025 vorläufig angewendet.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Besondere Verfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.
Im Drawback-Verfahren erstattet die Zollbehörde anlässlich der Wiederausfuhr von Waren vorher gezahlte Einfuhrabgaben. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2020 modernisiert.
In den USA kann nur der "Importer of Record" (IOR) Waren zu einem Zollverfahren anmelden. Die Warenanmeldung ist ein zweistufiger Prozess.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Das Zollpartnerschaftsprogramm C-TPAT und verschiedene Voranmeldepflichten für Warensendungen sollen helfen, die Sicherheit an den Zollgrenzen zu erhöhen.