EU/Mali - Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Verlängerung der Sanktionen.
Neben Finanzsanktionen und solchen, die sich auf Visa und Aufenthaltsrechte sowie den Luftverkehr beziehen, beschränken diese in erheblichem Maße auch den Warenverkehr.
Das Ausfuhrverbot gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten bis Januar 2024.
Ziel ist die Bekämpfung der weltweiten Entwaldung. Unternehmen müssen für betroffene Waren eine Sorgfaltserklärung für die Ein- und Ausfuhr einreichen.
Klassische Hilfslieferungen in die Ukraine unterfallen keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen.
Insbesondere der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen trifft viele deutsche Unternehmen. Aber auch das Exportverbot für Luxusgüter macht sich für viele Branchen bemerkbar.
Die neuen Sanktionen erweitern geltende Regelungen im Bereich der Dual-Use-Güter.
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Kenia eingeführt werden.
Liste für verstärkte Einfuhrkontrollen wird aktualisiert.
Für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel gelten besonders strenge Einfuhrbestimmungen.