Algerien: Sicherungsmittel
Neben anderen Sicherungsmitteln im algerischen Zivilrecht ist auch der Eigentumsvorbehalt grundsätzlich vorgesehen.
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Neben anderen Sicherungsmitteln im algerischen Zivilrecht ist auch der Eigentumsvorbehalt grundsätzlich vorgesehen.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Algerien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Wer einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner schließt, hat Einiges zu beachten. Das UN-Kaufrecht und das zuständige Gericht sind nur zwei Aspekte.
Das englische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel (security interest).
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Nach dem Sale of Goods Act ist die ausdrückliche Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts möglich. Dieser schützt jedoch nicht vor gutgläubigem Dritterwerb.
Das Recht der Sicherungsmittel ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Es kennt die gängigen Sicherungsmittel wie Pfand und es können vertragliche Sicherungsmittel vereinbart werden.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Kasachstan bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen.
In jedem Vertragsverhältnis, vor allem bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Sicherungsmittel gelegt werden.
Übliches Zahlungs- und Zahlungssicherungsmittel ist das Akkreditiv. Sicherungsrechte sind insbesondere im Zivilgesetzbuch vorgesehen.