Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Verbrauchsteuern werden auf Alkoholika, Tabakwaren, Energieerzeugnisse sowie auf Luxusfahrzeuge erhoben.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
Für den Vertrieb von Waren in Australien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Unter anderem auch technische Vorschriften.
Das Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Förderung in Mosambik sieht auch Senkungen anderer Steuern wie der Verbrauchsteuer und der Körperschaftssteuer vor.
Die SADC kommt somit ihrer Verpflichtung im Rahmen des Trade Facilitation Agreements der WTO nach.
Die britische Behörde für Medizinprodukte kündigt an, die Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung zu verlängern. Sie bleibt bis Juli 2024 gültig, unter Umständen auch länger.
Längere Übergangsfristen für bestimmte Kennzeichnungspflichten.
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) hat die Regeln zur Kennzeichnung von Waren mit dem eurasischen Konformitätszeichen bis September 2023 vereinfacht.