Brexit: Aufteilung der Zollkontingente
Grundlage für die Aufteilung der Kontingente zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind die bisherigen Handelsströme.
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Grundlage für die Aufteilung der Kontingente zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind die bisherigen Handelsströme.
Das Abkommen zum Schutz geografischer Angaben ist am 1. März 2021 in Kraft getreten.
Neue Einreihungsentscheidung
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Befristete Abweichung von den APS-Präferenzursprungsregeln
Die Änderungen betreffen technische Standards im Automobilbereich
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls