EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung Türkei
Die Europäische Kommission gibt die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
08.07.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 eingeführt wurde. Im Oktober 2025 gab die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bei einer Auslaufüberprüfung prüft die EU-Kommission, ob die Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen verlängert werden sollen. Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle weiterhin.
Die Auslaufüberprüfung betrifft die Waren, die aktuell den Antidumpingmaßnahmen unterliegen. Dabei handelt es sich um Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse ("narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ursprung in der Türkei. Die von den geltenden Antidumpingmaßnahmen ausgenommen Waren sind auch von der Auslaufuntersuchung ausgenommen.
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in den Bekanntmachung veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchungen abzuschließen.
Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des Wirtschaftszweigs der Union vom Verband EUROFER eingereicht.
Quelle:
- Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei; ABl. C vom 6. Juli 2026;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 10. Oktober 2025.
Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2021
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung 7. Juli 2021 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse ("narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen mit Ursprung in der Türkei ein.
Die folgenden Waren sind ausgenommen:
- Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl und kornorientiertem Siliciumelektrostahl,
- Erzeugnisse aus Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl,
- Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von mehr als 10 mm und einer Breite von 600 mm oder mehr,
- Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr, aber nicht mehr als 10 mm, und einer Breite von 2 050 mm oder mehr,
- Erzeugnisse mit a) einer Breite von 350 mm oder weniger und b) einer Dicke von 50 mm oder mehr, unabhängig von der Länge der Ware.
Die betroffen Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 10, 7208 52 99, 7208 53 00, 7208 54 00, ex 7211 13 00 (TARIC-Code 7211130019), ex 7211 14 00 (TARIC-Code 7211140095), ex 7211 19 00 (TARIC-Code 7211190095), ex 7225 19 10 (TARIC-Code 7225191090), 7225 30 90, ex 7225 40 60 (TARIC-Code 7225406090), 7225 40 90, ex 7226 19 10 (TARIC-Code 7226191095), ex 7226 91 91 (TARIC-Code 7226919119) und 7226 91 99 7.
Es gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Endgültiger Antidumpingzollsatz in Prozent (%) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
| Çolakoğlu Metalurji A.Ş. | 7,3 | C602 |
Erdemir Group:
| 5,0 | C603 |
| Habaş Sinai ve Tibbi Gazlar İstihsal Endüstrisi A.Ş. | 4,7 | C604 |
| Ağir Haddecilik A.Ş. | 5,7 | C605 |
| Borçelik Çelik Sanayii Ticaret A.Ş. | 5,7 | C606 |
| Alle übrigen Unternehmen | 7,3 | C999 |
Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung gemäß Artikel 1 Absatz 3 vorgelegt werden. Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Im Januar 2021 hatte die Europäische Kommission vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt. Die in diesem Zusammenhang geleisteten Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei; ABl. L 238 vom 6. Juli 2021, S. 32.