Phytosanitärkontrollen
Agrarprodukte müssen phytosanitäre Anforderungen erfüllen, um eine Verschleppung von Schädlingen in Chile zu verhindern.
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Agrarprodukte müssen phytosanitäre Anforderungen erfüllen, um eine Verschleppung von Schädlingen in Chile zu verhindern.
Zu beachten sind die Einfuhrverbote und Beschränkungen, die die chilenischen Vorschriften für bestimmte Waren vorsehen.
Warenimporte nach Chile können nur von in Chile ansässigen Unternehmen vorgenommen werden. Ferner sind Banken einzubinden.
Zwischen Chile und der EU besteht seit 2003 ein Assoziierungsabkommen. Die Vertragsparteien haben 2023 ein modernisiertes Abkommen unterzeichnet.
Für der Einfuhr von Nahrungsmitteln sind mehrere Zollpapiere zu beantragen.
Im Rahmen der Zollabfertigung sind neben der Zollanmeldung abhängig vom Warenwert weitere Begleitdokumente vorzulegen.
Die Einfuhrwaren verbleiben in amtlichen Lagern, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Normen für Produkte im Bereich der industriellen Sicherheit und des Bauwesens sind obligatorisch. Für Holzverpackungen findet die Norm ISPM 15 Anwendung.
Serbien hat ein Freihandelsabkommen mit China unterzeichnet. Es soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.