Rechtsgrundlagen der Zollverfahren
Wareneinfuhren in Kolumbien können nur zertifizierte und registrierte Importeure abwickeln. Für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften steht das "Ventanilla Única" bereit.
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Wareneinfuhren in Kolumbien können nur zertifizierte und registrierte Importeure abwickeln. Für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften steht das "Ventanilla Única" bereit.
Wareneinfuhren sind in Kolumbien mehrwertsteuerpflichtig. Bestimmte Produkte werden zudem mit unterschiedlichen Verbrauchsteuern belegt.
Bestimmte Waren dürfen gar nicht eingeführt werden, andere nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Teil sind vorab Einfuhrlizenzen zu beantragen.
Kolumbien wendet die Gemeinsame Nomenklatur der Andengemeinschaft an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für bestimmte Waren Antidumpingzölle.
Alle Einfuhrwaren müssen den kolumbianischen Etikettierungsvorschriften entsprechen. Insbesondere Nahrungsmittel und Textilprodukte unterliegen umfangreichen Vorgaben.
Kolumbien hat gemeinsam mit den Partnerländern Peru und Ecuador ein Freihandelsabkommen mit der EU. Ferner ist Kolumbien Vertragsstaat weiterer Handelsabkommen.
Die ARIPO hat im März ihre Regelungen im Bereich des Markenrechts angepasst. Insbesondere die Kosten wurden erhöht und Fristen verkürzt.
Madagaskar leitet eine neue Schutzmaßnahmenuntersuchung zu bestimmten Fruchtsaftimporten ein.
Die Regierung hebt zahlreiche Steuerbefreiungen auf, führt aber zugleich neue Abgaben ein. Auch Importgüter sind von den Maßnahmen betroffen.
Madagaskar leitet eine neue Schutzmaßnahmenuntersuchung zu bestimmten Geschirr- und Küchenutensilien sowie Haushalts- und Verpackungsartikeln ein.