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Algerien: Klimagesetze
Algerien hat durch Gesetz den Grundstein für ein nationales Programm zur Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung gelegt.
07.11.2022
Von Jakob Kemmer | Bonn
Verfassung
In der Präambel der neuen algerischen Verfassung wird bereits in einer "Klima-Klausel" die Besorgnis über die Auswirkungen des Klimawandels und die daraus resultierende Bereitschaft, Maßnahmen zu ergreifen, anerkannt. Danach sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels bekämpft werden und eine rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden, um sie für künftige Generationen zu erhalten.
Gesetz über die Vorbeugung von Großrisiken und das Management von Katastrophen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung
Das Gesetz legt den rechtlichen Rahmen für die Katastrophenprävention und das Katastrophenmanagement in Algerien fest. Das Gesetz beschränkt sich nicht auf Risiken, die mit dem Klimawandel zusammenhängen, sondern schließt ausdrücklich klimatische Risiken und klimabezogene Bereiche (insbesondere Überschwemmungen und Waldbrände) sowie andere nicht klimabezogene Katastrophen ein.
Gesetz über die Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung
Das Gesetz baut auf den allgemeinen Verpflichtungen des Gesetzes über die Energiewirtschaft auf und legt den Grundstein für ein nationales Programm zur Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung.
Es kodifiziert die Umweltmission Algeriens, die darin besteht, die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen im Land zu fördern, den Klimawandel durch die Begrenzung der Treibhausgasemissionen einzudämmen und eine nachhaltige Entwicklung durch die Erhaltung und Bewahrung der fossilen Brennstoffressourcen zu fördern. Im Einklang mit diesem Auftrag wird mit diesem Gesetz eine nationale Beobachtungsstelle/Zentrum für die Förderung erneuerbarer Energien eingerichtet.
Es dient als Rahmen für das detaillierte Programm für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (2011 bis 2030) des Ministeriums für Energie und Bergbau, in dem spezifische quantitative Ziele für erneuerbare Energien festgelegt sind.