Zollbericht Aserbaidschan Internationale Handelsabkommen
Handelsabkommen und die Mitgliedschaft in der WTO
Aserbaidschan ist Vertragsstaat einiger Freihandelsabkommen.
01.07.2025
Von Karin Appel | Bonn
Aserbaidschan – World Trade Organization (WTO)
Aserbaidschan hat 1997 einen Beitrittsantrag zur WTO gestellt. Die Verhandlungen betreffen vor allem den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen wie Einfuhrerlaubnisse, Produktzertifizierungen und Exportsubventionen. Ein Beitrittstermin ist derzeit nicht absehbar. Die Arbeitsgruppe Aserbaidschan trat im September 2024 zum sechszehnten Mal zusammen, jedoch ohne ein endgültiges Ergebnis. Daher hat Aserbaidschan derzeit einen Beobachterstatus bei der WTO.
Aserbaidschan – Europäische Union (EU)
Grundlage der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan ist das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1999. Das Abkommen enthält ein Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und sieht eine Angleichung des aserbaidschanischen an den europäischen Rechtsrahmen vor. Das Abkommen soll vorrangig gegenseitigen Handel, Investitionen und politische Zusammenarbeit stärken.
Zuletzt trat der Kooperationsrat Europäische Union - Republik Aserbaidschan im Jahr 2022 zusammen. Ziel des Treffens war es, den allgemeinen Stand der Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan zu überprüfen und das beiderseitige Interesse an einer künftigen Zusammenarbeit zu erörtern. Die Gespräche über ein neues und verbessertes Rahmenabkommen, das darauf abzielt, die verstärkte und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zu fördern, den politischen Dialog in wichtigen Sektoren zu intensivieren und den Handel zu stärken, sind dabei weiter fortgeschritten. Um ein neues Abkommen beschließen zu können, sind jedoch noch weitere Verhandlungen geplant.
Aserbaidschan ist zudem Teilnehmer der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde 2006 ein Aktionsplan verabschiedet, der allgemeine Aussagen zur Stärkung der Handelsbeziehungen enthält.
Aserbaidschan – Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
Aserbaidschan gehört zur GUS und unterzeichnete bereits das erste Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der GUS, das 1994 in Kraft getreten ist. Das zweite Freihandelsabkommen von 2011, das weitergehender war und nunmehr die Beziehungen zwischen den meisten Mitgliedern regelt, wurde weder von Aserbaidschan, noch von Georgien, Turkmenistan und Usbekistan unterzeichnet. Daher gilt das erste Abkommen von 1994 für die Handelsbeziehungen Aserbaidschans und den Mitgliedern der GUS fort.
Aserbaidschan – Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit
Zwischen den Mitgliedstaaten der Organisation für Demokratie und wirtschaftliche Entwicklung (GUAM) besteht ein Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Integration. Dazu zählen neben Aserbaidschan Georgien, Moldau und die Ukraine.
Außerdem ist Aserbaidschan zusammen mit Afghanistan, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan, der Türkei, Turkmenistan und Usbekistan Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (ECO). In diesem Rahmen gelten Präferenzhandelsabkommen.
Aserbaidschan ist kein Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).
Bilaterale Abkommen
Aserbaidschan hat bilaterale Freihandelsabkommen mit Georgien, Moldau, Russland, Turkmenistan, der Ukraine und Usbekistan.