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Brasilien: Datenschutz und KI
Brasilien verfügt über ein solides Datenschutzgesetz und macht Fortschritte bei der Regulierung der KI. (Stand: 22.06.2026)
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Datenschutzrecht
Der Datenschutz in Brasilien wird hauptsächlich durch das Allgemeine Datenschutzgesetz (Lei Geral de Proteção de Dados – LGPD, Gesetz Nr. 13.709/2018) geregelt. Die LGPD trat 2020 in Kraft und orientiert sich in wesentlichen Punkten an der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen durch private Unternehmen und öffentliche Stellen.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die brasilianische Datenschutzbehörde Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), die seit 2024 ihre regulatorische Tätigkeit insbesondere im Bereich internationaler Datentransfers, Profilbildung, Plattformregulierung und künstlicher Intelligenz intensiviert hat. Unternehmen sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu implementieren; Verstöße gegen die LGPD können zu Verwaltungsmaßnahmen und Geldbußen führen.
Die zunehmende institutionelle Festigung des brasilianischen Datenschutzrechts spiegelt sich auch auf internationaler Ebene wider. Der Schutz personenbezogener Daten genießt in Brasilien seit der Verfassungsänderung Nr. 115 vom 10. Februar 2022 ausdrücklichen Grundrechtsstatus.
Vor diesem Hintergrund erkannte die Europäische Kommission mit Angemessenheitsbeschluss vom 26. Januar 2026 gemäß Art. 45 Abs. 3 DSGVO an, dass Brasilien ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet. Parallel dazu stufte die brasilianische Datenschutzbehörde (ANPD) die Europäische Union durch die Resolution CD/ANPD Nr. 32 vom 26. Januar 2026 als Rechtsraum mit einem der LGPD entsprechenden Datenschutzniveau ein. Dadurch können personenbezogene Daten zwischen Brasilien und der EU grundsätzlich ohne zusätzliche Übermittlungsmechanismen transferiert werden, was die Rechtssicherheit grenzüberschreitender Datenflüsse erheblich stärkt.
Künstliche Intelligenz
Brasilien verfügt bislang noch nicht über ein umfassendes eigenständiges KI-Gesetz. Derzeit befindet sich jedoch der Gesetzesentwurf PL Nr. 2.338/2023 in fortgeschrittener parlamentarischer Beratung. Der Entwurf wurde bereits vom brasilianischen Senat verabschiedet und wird derzeit im Abgeordnetenhaus (Câmara dos Deputados) behandelt.
Der Gesetzesentwurf orientiert sich teilweise am europäischen AI Act und verfolgt einen risikobasierten Ansatz für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zu Transparenz, Governance, Haftung sowie zu Hochrisiko-KI-Systemen.
Die praktische rechtliche Behandlung künstlicher Intelligenz in Brasilien konzentriert sich derzeit jedoch vor allem auf das Wahl- und Verfassungsrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei der Kampf gegen Fake News, Desinformation sowie der missbräuchliche Einsatz künstlicher Intelligenz zur Manipulation öffentlicher Meinungsbildung und zur Destabilisierung demokratischer Prozesse.
Insbesondere der Oberste Wahlgerichtshof (Tribunal Superior Eleitoral – TSE) und der Oberste Bundesgerichtshof (Supremo Tribunal Federal – STF) haben hierzu in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt. Diese betrifft unter anderem Deepfakes, automatisierte Desinformationskampagnen, missbräuchliche Nutzung sozialer Netzwerke sowie KI-generierte Inhalte im Wahlkampf.
Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.