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Brasilien: Rechtssystem
Ein Unternehmer kann bundesweit geltenden Regelungen sowie den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der Gemeinde unterworfen sein. (Stand: 28.05.2026)
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Brasilien ist eine föderalistisch aufgebaute Republik und besteht aus 26 Bundesstaaten, einem Bundesbezirk (Distrito Federal, Brasília) und 5.571 Gemeinden. Ein Unternehmer kann daher sowohl bundesweit geltenden Regelungen als auch solchen des jeweiligen Bundesstaats unterworfen sein. Dazu kommen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde. Das brasilianische Rechtssystem gilt als ein Mischsystem mit Einflüssen aus dem französischem Code Civil und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Brasilien ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, wie etwa der Vereinten Nationen (UN), der Weltbank, dem internationalen Währungsfonds (IWF) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Zudem war Brasilien eines der Gründungsmitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), des Mercosur (Gemeinsamer Markt Südamerikas), der UNASUR (Union Südamerikanischer Nationen) und der BRICS+.
Am 28. April 2026 hat Brasilien (als Mitgliedstaat des Mercosur) das interne Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens in nationales Recht abgeschlossen. Das Abkommen (iTA) wurde am 17. Januar 2026 unterzeichnet und ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft. Für deutsche Unternehmen bedeutet das unter anderem Zollsenkungen, neue Ursprungsregeln, erleichterte Dienstleistungserbringung und Zugang zum Markt für das öffentliche Beschaffungswesen.