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China: Wettbewerbsrecht

Im Bereich des Wettbewerbsrechts sind in China vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Antimonopolgesetz von Relevanz. (Stand: 19.12.2025)

Von Julia Merle | Bonn

Lauterkeitsrecht

Zentrale Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Anti-Unfair Competition Law; AUCL) aus dem Jahr 1993. Die erste Revision fand im Jahr 2017 statt. Eine überarbeitete Fassung des Gesetzes hatte China am 23. April 2019 verabschiedet. 

Die jüngsten Änderungen aus Juni 2025 sind am 15. Oktober 2025 in Kraft getreten.

25.07.2025 Rechtsbericht China Wettbewerbsrecht
Änderungen in Chinas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

China hat sein Anti-Unfair Competition Law angepasst. Die Neuerungen werden am 15. Oktober 2025 in Kraft treten. Sie betreffen insbesondere Handlungen im Online-Bereich.

Nach Art. 2 AUCL haben Unternehmen bei ihren Produktions- und Distributionsaktivitäten die Grundsätze des freien Willens, der Gleichheit, der Fairness und des guten Glaubens zu befolgen sowie die Gesetze und Geschäftsmoral einzuhalten. Eine "Handlung des unlauteren Wettbewerbs" meint danach, dass ein Unternehmen bei diesen Aktivitäten gegen das Gesetz verstoßend die Ordnung des Marktwettbewerbs stört und den Rechten und berechtigten Interessen anderer Unternehmen oder Verbraucher Schaden zufügt.

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen stand bei der Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2019 im Vordergrund. Bedeutende Änderungen haben sich insbesondere in Art. 9 AUCL (nunmehr Art. 10 AUCL n.F.) ergeben: Konnten zuvor lediglich Geschäftstreibende (business operators) das Geschäftsgeheimnis verletzen, wurde der Kreis möglicher Verletzer ausdrücklich auf juristische Personen, nichtrechtsfähige organisatorische Einheiten und natürliche Personen, damit insbesondere (ehemalige) Arbeitnehmer, ausgedehnt. Auch die im AUCL festgelegte Definition des Geschäftsgeheimnisses wurde erweitert.

Das Eindringen auf elektronischem Wege fällt seitdem unter die aufgeführten unzulässigen Mittel (Diebstahl etc.) zur Erlangung und Verletzung fremder Geschäftsgeheimnisse. Zudem wurde Strafschadensersatz (punitive damages) als mögliche Rechtsfolge der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses eingeführt (Art. 17 AUCL, nun Art. 22 AUCL n.F.) und die Höchstbeträge der im Ermessen des Gerichts liegenden gesetzlichen Entschädigung sowie der Geldbußen auf 5 Millionen Renminbi Yuan (RMB) erhöht (Art. 21 AUCL, jetzt Art. 26 AUCL n.F.).

Das Oberste Volksgericht hat im September 2025 acht typische Fälle der Volksgerichte in Bezug auf das Thema unlauterer Wettbewerb (Typical Anti-Unfair Competition Cases of the People´s Courts in 2025, Chinesisch) herausgegeben.

Kartellrecht

Kartellrechtliche Regelungen finden sich im Antimonopolgesetz (Anti-Monopoly Law; AML) vom 30. August 2007, das am 1. August 2008 in Kraft getreten ist.

Nach Art. 2 AML ist das Gesetz anwendbar auf monopolistische Verhaltensweisen bei wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb Chinas sowie auf monopolistische Verhaltensweisen außerhalb Chinas, soweit diese die Ausschließung oder Beschränkung des Wettbewerbs auf dem inländischen Markt bewirken. Was dabei unter solchen Verhaltensweisen zu verstehen ist, wird in Art. 3 AML definiert, unter anderem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen. Artikel 17 Abs. 2 AML (Art. 22 Abs. 3 n.F.) bestimmt, wann eine marktbeherrschende Stellung angenommen wird; Art. 18 AML (Art. 23 n.F.) enthält Faktoren zur Prüfung des Vorliegens im Einzelfall und Art. 19 AML (Art. 24 n.F.) sieht widerlegliche Vermutungen vor.

Das AML wurde im Juni 2022 mit Wirkung zum 1. August 2022 erstmals seit Inkrafttreten reformiert

Zu den wesentlichen Anpassungen im AML zählte insbesondere die deutliche Erhöhung der möglichen Sanktionen bei Verletzung des Gesetzes. So sind nunmehr Bußgelder in Höhe von bis zu 5 Millionen RMB vorgesehen. Zudem wurde eine persönliche Haftung von Verantwortlichen in Höhe von bis zu 1 Million RMB in Art. 56 AML neu eingeführt. In schweren Fällen ist seither das Zwei- bis Fünffache des ursprünglichen Bußgeldes möglich.

Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann die zuständige Behörde State Administration for Market Regulation (SAMR) außerdem Fristen bei der Prüfung von Zusammenschlüssen aussetzen (Einführung eines sogenannten stop-the-clock-Mechanismus in Art. 32 AML).

Des Weiteren wurden beispielsweise die Befugnisse der SAMR erweitert.

Insgesamt enthält das AML nach der Reform 70 Artikel (Text auf Chinesisch).

Vier verschiedene Implementierungsregelungen der SAMR zum reformierten AML traten am 15. April 2023 in Kraft.

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