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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Betroffen sind Einfuhren aus Südkorea und Taiwan. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 19. August 2025.

Diese Waren sind betroffen

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze, ein thermoplastisches Copolymer, das aus Acrylnitril, Butadien und Styrol in unterschiedlichen Anteilen besteht, unabhängig von der Farbe oder anderen physikalischen oder mechanischen Eigenschaften, auch zwecks Verleihung spezifischer zusätzlicher physikalischer Eigenschaften weiterverarbeitet oder behandelt, mit Ursprung in Südkorea und Taiwan. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 3903 30 00.

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Ursprungsland

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Südkorea

LG Chem

3,7

89UC

Südkorea

Lotte Chemical Corporation

5,8

89UD

Südkorea

Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

4,3

Siehe Anhang

Südkorea

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Südkorea

5,8

8999

Taiwan

Chimei Corporation

Grand Pacific Petrochemical Corporation

10,8

89UE

Taiwan

Formosa Chemicals & Fibre Corporation

21,7

89UF

Taiwan

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Taiwan

21,7

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1739

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, in diesem Fall bis Mitte Februar 2026. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit März 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Das Verfahren wird auf Antrag von INEOS Styrolution Switzerland SA, Versalis SpA und Trinseo Europe GmbH eingeleitet.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1739 der Kommission vom 14. August 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harzen mit Ursprung in der Republik Korea und Taiwan; ABl. L vom 18. August 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/412 der Kommission vom 3. März 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harzen mit Ursprung in der Republik Korea und Taiwan; ABl. L vom 4. März 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harzen mit Ursprung in der Republik Korea und Taiwan; ABl. C vom 19. Dezember 2024.
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