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Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingzölle ein. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China und Brasilien.
23.05.2022
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 24. Mai 2022 vorläufige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Erzeugnissen aus elektrolytisch verchromtem Stahl mit Ursprung in China und Brasilien ein. Die Maßnahmen gelten für sechs Monate.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen, auch als Erzeugnisse aus elektrolytisch verchromtem Stahl bezeichnet, mit Ursprung in China und Brasilien.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7210 50 00 und 7212 50 20.
Land | Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
China | Baoshan Iron & Steel Co., Ltd. | 33,2 | C039 |
Handan Jintai Packing Material Co., Ltd. | 53,9 | C862 | |
Andere mitarbeitende Unternehmen: GDH Zhongyue (Zhongshan) Tinplate Industry Co.,Ltd. Shougang Jingtang United Iron & Steel Co., Ltd. | 36,7 | C137 | |
Alle übrigen Unternehmen | 77,9 | C999 | |
Brasilien | Companhia Siderúrgica Nacional | 52,0 | C212 |
Alle übrigen Unternehmen | 52,0 | C999 |
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/802 der Kommission vom 20. Mai 2022 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Erzeugnissen aus elektrolytisch verchromtem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Brasilien; ABl. L 143 vom 23. Mai 2022, S. 11.
Die Europäische Kommission leitete das Verfahren im September 2021 ein. Der Antrag wurde von der European Steel Association (EUROFER) im Namen von EU-Herstellern eingereicht.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Erzeugnissen aus elektrolytisch verchromtem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Brasilien; ABl. C 387 vom 24. September 2021, S. 2.