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Antidumping - Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland

Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Ferrosilicium bestehen Antidumpingmaßnahmen. Im Juni 2025 leitete die EU-Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nun gibt sie die Verlängerung der Maßnahmen bekannt. Die Zollsätze ändern sich nicht. 

Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre

Diese Waren sind betroffen

Die Auslaufüberprüfung betrifft Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland. Die betroffene Ware wird derzeit in die folgenden KN-Codes eingereiht: 7202 21 00, 7202 29 10 und 7202 29 90. 

Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Land

Unternehmen

Endgültiger Antidumpingzoll in Prozent

TARIC 

Zusatzcode

China

Erdos Xijin Kuangye Co. Ltd, Qipanjing Industry Park

15,6

A829

Lanzhou Good Land Ferroalloy Factory Co., Ltd, Xicha Villa

29,0

A830

Alle übrigen Unternehmen

31,2

A999

Russland

Bratsk Ferroalloy Plant, Bratsk

17,8

A835

Alle übrigen Unternehmen

22,7

A999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1794

Anwendung firmenspezifischer Zollsätze

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkaufte [Menge] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurde und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs vom Verband Euroalliages gestellt. 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1794 der Kommission vom 27. Juli 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Russischen Föderation und der Volksrepublik China nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L vom 28. Juli 2026;
  • Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Russischen Föderation und der Volksrepublik China; ABl. C vom 30. Juni 2025; 
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 16. Oktober 2024.