EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in Belarus, China und Russland.
17.04.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in China, Belarus und Russland bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 verlängert wurden. Im Juli 2025 gab die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 20. April 2026 bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bei einer Auslaufüberprüfung prüft die EU-Kommission, ob die Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen verlängert werden sollen. Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle weiterhin.
Die Auslaufüberprüfung betrifft die Waren, die aktuell den Antidumpingmaßnahmen unterliegen. Dabei handelt es sich um geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen sind Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, Präzisionsstahlrohre und Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken, für zivile Luftfahrzeuge). Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 (TARIC-Codes 7306 30 41 20, 7306 30 49 20, 7306 30 72 80 und 7306 30 77 80).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in den Bekanntmachung veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchungen abzuschließen.
Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des Wirtschaftszweigs der Union vom Verband der Europäischen Stahlrohrhersteller (European Steel Tube Association) eingereicht.
Quellen:
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in der Republik Belarus, der Volksrepublik China und der Russischen Föderation; ABl. C vom 17. April 2026;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 22. Juli 2025.
Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2021
Die Europäische Kommission führt die Antidumpingmaßnahmen mit Wirkung vom 20. April 2021 ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen waren ursprünglich 2008 eingeführt worden und werden mit der vorliegenden Durchführungsverordnung erneut verlängert.
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Waren handelt es sich um bestimmte geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen sind Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, Präzisionsstahlrohre und Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken, für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in Belarus, China und Russland.
Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77.
Antidumpingzölle
Es gelten folgende Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Unternehmen | Antidumpingzoll in Prozent (%) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|---|
| China | Alle Unternehmen | 90,6 |
|
| Russland | TMK Group (Seversky Pipe Plant Open Joint Stock Company und Joint Stock Company Taganrog Metallurgical Works) | 16,8 | A892 |
| OMK Group (Open Joint Stock Company Vyksa Steel Works und Joint Stock Company Almetjvesk Pipe Plant) | 10,1 | A893 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 20,5 | A999 | |
| Belarus | Alle Unternehmen | 38,1 |
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Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 der Kommission vom 16. April 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, in der Volksrepublik China und in Russland im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 132 vom 19. April 2021, S. 145.