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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in Belarus, China und Russland.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in China, Belarus und Russland bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 verlängert wurden. 

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 20. April 2026 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen. 

Die EU-Kommission gibt in der Regel erst kurz vor dem angekündigten Außerkrafttreten von Antidumpingmaßnahmen offiziell im EU-Amtsblatt bekannt, ob sie eine Auslaufüberprüfung einleitet. Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumpingzölle weiter. Das tatsächliche Außerkrafttreten teilt die EU-Kommission in einer gesonderten Bekanntmachung mit.

Quelle: 
Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 22. Juli 2025.

Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2021

Die Europäische Kommission führt die Antidumpingmaßnahmen mit Wirkung vom 20. April 2021 ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen waren ursprünglich 2008 eingeführt worden und werden mit der vorliegenden Durchführungsverordnung erneut verlängert.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Waren handelt es sich um bestimmte geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen sind Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, Präzisionsstahlrohre und Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken, für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in Belarus, China und Russland.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77

Antidumpingzölle

Es gelten folgende Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Land

Unternehmen

Antidumpingzoll in Prozent (%)

TARIC-Zusatzcode

ChinaAlle Unternehmen90,6

 

RusslandTMK Group (Seversky Pipe Plant Open Joint Stock Company und Joint Stock Company Taganrog Metallurgical Works)16,8A892
OMK Group (Open Joint Stock Company Vyksa Steel Works und Joint Stock Company Almetjvesk Pipe Plant)10,1A893
Alle übrigen Unternehmen20,5A999
BelarusAlle Unternehmen38,1

 

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 der Kommission vom 16. April 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, in der Volksrepublik China und in Russland im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 132 vom 19. April 2021, S. 145.

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