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Antidumping - Rohrformstücke mit Ursprung in China und Thailand

Die Europäische Kommission gibt die Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Rohrformstücken mit Ursprung in China und Thailand bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1259 verlängert wurden. Im September 2025 gab die Europäische Kommission die Verlängerung der Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung bekannt. Nun teilt sie mit, dass die Maßnahmen ausgeweitet werden. 

Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen

Die Ausweitung betrifft gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, ohne Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in China, die derzeit unter den folgenden TARIC-Codes eingereiht werden: 7307 19 10 35 und 7307 19 10 45. Der Antidumpingzoll beträgt 57,8 Prozent und entspricht damit dem für „alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China“ geltenden Zollsatz.

Die von der Untersuchung betroffenen Waren wurden während der Untersuchung zollamtlich erfasst. Der ausgeweitete Antidumpingzoll wird auf die zollamtlich erfassten Einfuhren erhoben. 

Ausnahmen

Von der Ausweitung ausgenommen sind runde Abzweigdosen aus Temperguss, ohne Gewinde, die keine Abdeckung haben.

Zudem sind die folgenden Hersteller von der Ausweitung ausgenommen: 

  • Erata Impex srl (TARIC-Code 88AT)
  • AGAflex sp zoo (TARIC-Code 88AU)
  • S. C. Poarta Alba Fittings Industry srl (TARIC-Code 88AV)
  • Odlewnia Zawiercie SA (TARIC-Code 88AW)
     

Zum Hintergrund

Im Juli 2025 leitete die Europäische Kommission eine Umgehungsuntersuchung ein. Die Untersuchung betraf die Frage, ob die Antidumpingmaßnahmen durch Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss, die derzeit in die TARIC-Codes 7307 19 10 35 und 7307 19 10 45 eingereiht werden, umgangen werden. Hintergrund ist, dass sich das Handelsgefüge seit Einführung der Antidumpingmaßnahmen verändert hat: Die vom Antidumpingzoll betroffenen Einfuhren wurden durch die oben genannte Ware ersetzt. Daraufhin erfolgt eine Montage und Fertigstellung chinesischer Teile in der EU. Der Antragsteller führt an, dass diese Montage- und Fertigstellungsvorgänge eine Umgehung darstellen. Zudem untergrabe diese Praxis die Wirksamkeit der Antidumpingmaßnahmen. Der Antrag wurde vom Ad Hoc Defence Committee of Tube or Pipe Cast Fittings, of Malleable Cast Iron, of the European Union eingereicht.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 der Kommission vom 24. März 2026 zur Ausweitung desim fol mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss, mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. März 2026;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1448; ABl. L vom 14. Juli 2025. 

Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in China und Thailand. Die Ware wird derzeit in den folgenden KN-Code eingereiht: ex 7307 19 10 (TARIC-Codes 7307 19 10 10 und 7307 19 10 20).

Die folgenden Waren sind ausgenommen:

  • Grundbestandteile von Klemmfittings mit metrischem ISO/DIN-13-Gewinde
  • runde Abzweigdosen aus Temperguss, mit Gewinde, die keine Abdeckung haben
  • T-Rohrverbundstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gummidichtung und Auslassöffnung
  • gefalzte Endstopfen aus Gusseisen mit Kugelgrafit zur Verwendung auf gefalzten Stahlrohren mit Gewindeöffnung
  • gefalzte Reduzierstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gewindeöffnung
  • gefalzte T-Reduzierstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gewindeöffnung
  • Rohrschellen aus Gusseisen mit Kugelgrafit ohne Gewindeöffnungen zur Abdichtung von Löchern in Rohren.

 

endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt
LandUnternehmenZollsatz (in Prozent)TARIC-Zusatzcode
ChinaHebei Jianzhi Casting Group Ltd — Yutian County57,8B335
Jinan Meide Casting Co., Ltd — Jinan39,2B336
Qingdao Madison Industrial Co., Ltd — Qingdao24,6B337
Hebei XinJia Casting Co., Ltd — XuShui County41,1B338
Shijiazhuang Donghuan Malleable Iron Castings Co., Ltd — Xizhaotong Town41,1B339
Linyi Oriental Pipe Fittings Co., Ltd — Linyi City41,1B340
China Shanxi Taigu County Jingu Cast Co., Ltd — Taigu County41,1B341
Yutian Yongli Casting Factory Co., Ltd — Yutian County41,1B342
Langfang Pannext Pipe Fitting Co., Ltd — LangFang, Hebei41,1B343
Tangshan Daocheng Casting Co., Ltd — Hongqiao Town, Yutian County41,1B344
Tangshan Fangyuan Malleable Steel Co., Ltd — Tangshan41,1B345
Taigu Tongde Casting Co., Ltd — Nanyang Village, Taigu41,1B346
Alle übrigen Unternehmen57,8B999
ThailandBIS Pipe Fitting Industry Co. Ltd — Samutsakorn15,5B347
Siam Fittings Co., Ltd — Samutsakorn14,9B348
Alle übrigen Unternehmen15,5B999

Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und folgenden Wortlaut hat: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage einer solchen Rechnung findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 der Kommission vom 18. September 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L vom 19. September 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens; ABl. C vom 24. Juli 2024;
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 25. Oktober 2023 (C/2023/00387). 

Vorherige Maßnahmen

Die Maßnahmen bestehen bereits seit 2013 und wurden 2019 verlängert. 2023 präzisierte die EU-Kommission die Warendefinition und nahm rückwirkend eine Reihe von Waren aus dem Anwendungsbereich aus. Bereits gezahlte endgültige Antidumpingzölle werden in Übereinstimmung mit den geltenden Zollvorschriften erstattet oder erlassen.

Quellen: