EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Rohrformstücke mit Ursprung in China und Thailand
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
25.09.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Rohrformstücken mit Ursprung in China und Thailand bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1259 verlängert wurden. Im Juli 2024 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfung gibt sie nun die erneute Verlängerung der Maßnahmen bekannt.
Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in China und Thailand. Die Ware wird derzeit in den folgenden KN-Code eingereiht: ex 7307 19 10 (TARIC-Codes 7307 19 10 10 und 7307 19 10 20).
Die folgenden Waren sind ausgenommen:
- Grundbestandteile von Klemmfittings mit metrischem ISO/DIN-13-Gewinde
- runde Abzweigdosen aus Temperguss, mit Gewinde, die keine Abdeckung haben
- T-Rohrverbundstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gummidichtung und Auslassöffnung
- gefalzte Endstopfen aus Gusseisen mit Kugelgrafit zur Verwendung auf gefalzten Stahlrohren mit Gewindeöffnung
- gefalzte Reduzierstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gewindeöffnung
- gefalzte T-Reduzierstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gewindeöffnung
- Rohrschellen aus Gusseisen mit Kugelgrafit ohne Gewindeöffnungen zur Abdichtung von Löchern in Rohren.
Land | Unternehmen | Zollsatz (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
China | Hebei Jianzhi Casting Group Ltd — Yutian County | 57,8 | B335 |
Jinan Meide Casting Co., Ltd — Jinan | 39,2 | B336 | |
Qingdao Madison Industrial Co., Ltd — Qingdao | 24,6 | B337 | |
Hebei XinJia Casting Co., Ltd — XuShui County | 41,1 | B338 | |
Shijiazhuang Donghuan Malleable Iron Castings Co., Ltd — Xizhaotong Town | 41,1 | B339 | |
Linyi Oriental Pipe Fittings Co., Ltd — Linyi City | 41,1 | B340 | |
China Shanxi Taigu County Jingu Cast Co., Ltd — Taigu County | 41,1 | B341 | |
Yutian Yongli Casting Factory Co., Ltd — Yutian County | 41,1 | B342 | |
Langfang Pannext Pipe Fitting Co., Ltd — LangFang, Hebei | 41,1 | B343 | |
Tangshan Daocheng Casting Co., Ltd — Hongqiao Town, Yutian County | 41,1 | B344 | |
Tangshan Fangyuan Malleable Steel Co., Ltd — Tangshan | 41,1 | B345 | |
Taigu Tongde Casting Co., Ltd — Nanyang Village, Taigu | 41,1 | B346 | |
Alle übrigen Unternehmen | 57,8 | B999 | |
Thailand | BIS Pipe Fitting Industry Co. Ltd — Samutsakorn | 15,5 | B347 |
Siam Fittings Co., Ltd — Samutsakorn | 14,9 | B348 | |
Alle übrigen Unternehmen | 15,5 | B999 |
Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und folgenden Wortlaut hat: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage einer solchen Rechnung findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 der Kommission vom 18. September 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens; ABl. C vom 24. Juli 2024;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 25. Oktober 2023 (C/2023/00387).
Einleitung einer Umgehungsüberprüfung
Im Juli 2025 leitete die Europäische Kommission eine Umgehungsuntersuchung ein. Diese ist noch nicht abgeschlossen und wird trotz Verlängerung der Maßnahmen fortgeführt. Die von der Untersuchung betroffenen Waren werden für einen Zeitraum von neun Monaten zollamtlich erfasst. Die Kommission hat Zeit bis Mitte April 2026, um die Umgehungsuntersuchung abzuschließen.
Die Untersuchung betrifft die Frage, ob die Antidumpingmaßnahmen durch Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss, die derzeit in die TARIC-Codes 7307 19 10 35 und 7307 19 10 45 eingereiht werden, umgangen werden. Hintergrund ist, dass sich das Handelsgefüge seit Einführung der Antidumpingmaßnahmen verändert hat: Die vom Antidumpingzoll betroffenen Einfuhren wurden durch die oben genannte Ware ersetzt. Daraufhin erfolgt eine Montage und Fertigstellung chinesischer Teile in der EU. Der Antragsteller führt an, dass diese Montage- und Fertigstellungsvorgänge eine Umgehung darstellen. Zudem untergrabe diese Praxis die Wirksamkeit der Antidumpingmaßnahmen. Der Antrag wurde vom Ad Hoc Defence Committee of Tube or Pipe Cast Fittings, of Malleable Cast Iron, of the European Union eingereicht.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1448; ABl. L vom 14. Juli 2025.
Vorherige Maßnahmen
Die Maßnahmen bestehen bereits seit 2013 und wurden 2019 verlängert. 2023 präzisierte die EU-Kommission die Warendefinition und nahm rückwirkend eine Reihe von Waren aus dem Anwendungsbereich aus. Bereits gezahlte endgültige Antidumpingzölle werden in Übereinstimmung mit den geltenden Zollvorschriften erstattet oder erlassen.
Quellen:
- Einführung: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 430/2013; ABl. L 129 vom 14. Mai 2013, S. 1.
- Verlängerung: Durchführungsverordnung (EU) 2019/1259; ABl. L 197 vom 25. Juli 2019, S. 2.
- Präzisierung der Warendefinition: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2202; ABl. L vom 17. Oktober 2023.
- Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung [...]; ABl. C 438 vom 18. November 2022, S. 7.