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Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
01.07.2022
Auf Einfuhren von bestimmtem gestrichenen Feinpapier bestehen sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1188 sowie (EU) 2017/1187 verlängert wurden. Im Oktober 201 kündigte die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 5. Juli 2022 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung für beide Maßnahmen ein.
Gegenstand der Untersuchung ist gestrichenes Feinpapier, das heißt Papiere oder Pappen, ein- oder beidseitig gestrichen, ohne Kraftpapiere und -pappen, in Rollen oder Bogen mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 % (gemessen nach ISO 2470-1).
Zur zu überprüfenden Ware gehören nicht:
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4810 13 00, ex 4810 14 00, ex 4810 19 00, ex 4810 22 00, ex 4810 29 30, ex 4810 29 80, ex 4810 99 10 und ex 4810 99 80 (TARIC-Codes 4810 13 00 20, 4810 14 00 20, 4810 19 00 20, 4810 22 00 20, 4810 29 30 20, 4810 29 80 20, 4810 99 10 20 und 4810 99 80 20).
Der Antrag wurde von den Unternehmen Arctic Paper Grycksbo AB, Burgo Group SpA, Fedrigoni SpA, Lecta Group und Sappi Europe SA eingereicht.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (30. Juni 2022) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9).
Quellen:
Die Europäische Kommission führte im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung mit Wirkung vom 5. Juli 2017 einen endgültigen Ausgleichszoll sowie einen endgültigen Antidumpingzoll auf gestrichenes Feinpapier ein.
Bei den betroffenen Waren handelt es sich um Papiere oder Pappen, ein- oder beidseitig gestrichen, ohne Kraftpapiere und -pappen, in Rollen oder Bogen mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70g und höchstens 400g und einem Weißgrad von mehr als 84 Prozent (gemessen nach ISO 2470-1), mit Ursprung in China.
Von der Maßnahmen nicht betroffen sind: Multiplexpapier, Multiplexpappe sowie Rollenware für Rotationsdruckmaschinen. Rollenware für Rotationsdruckmaschinen ist definiert als Papier, das bei Prüfung nach der Prüfnorm ISO 3783:2006 (Bestimmung der Rupffestigkeit — beschleunigtes Verfahren mit dem IGT-Prüfgerät (elektrische Ausführung)) einen Wert von unter 30 N/m in Querrichtung und von unter 50 N/m in Laufrichtung erzielt.
Die von dieser Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4810 13 00, ex 4810 14 00, ex 4810 19 00, ex 4810 22 00, ex 4810 29 30, ex 4810 29 80, ex 4810 99 10 und ex 4810 99 80 (TARIC-Codes 4810130020, 4810140020, 4810190020, 4810220020, 4810293020, 4810298020, 4810991020 und 4810998020).
Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Ausgleichs- sowie Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Endgültiger | Endgültiger Antidumping-zollsatz (in Prozent) | TARIC- |
---|---|---|---|
Gold East Paper (Jiangsu) Co., Ltd, Zhenjiang City, Provinz Jiangsu, VR China; Gold Huasheng Paper (Suzhou Industrial Park) Co., Ltd, Suzhou, Provinz Jiangsu, VR China | 12 | 8 | B001 |
Shangdong Chenming Paper Holdings Limited, Shouguang, Provinz Shandong, VR China; Shouguang Chenming Art Paper Co., Ltd, Shouguang, Provinz Shandong, VR China | 4 | 35,1 | B013 |
Alle übrigen Unternehmen | 12 | 27,1 | B999 |
Quellen:
Die Europäische Kommission leitete im Mai 2016 eine Auslaufüberprüfung ein:
Die Europäische Kommission hatte im August 2015 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Maßnahmen zum 15. Mai 2016 bekannt gegeben:
Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 2011 eingeführt: