Rechtsbericht Guatemala Steuerrecht
Guatemala: Umsatzsteuer - ein Überblick
Nicht ansässige Unternehmen müssen im Fall einer Registrierungspflicht einen lokalen steuerlichen Vertreter bestellen, der als Ansprechpartner gegenüber der Steuerbehörde fungiert.
13.04.2026
Von Jan Sebisch | Bonn
Existenz und System der Umsatzsteuer
Regelungen zum Umsatzsteuerrecht in Deutschland finden sich in erster Linie im Umsatzsteuergesetz (UStG), das die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MWStSystRl) in nationales Recht umsetzt. Existiert eine Umsatzsteuer oder eine vergleichbare Steuer in Guatemala?
- Gibt es in Guatemala eine Umsatzsteuer beziehungsweise ein mit Deutschland vergleichbares Umsatzsteuersystem?
Ja, in Guatemala existiert eine Umsatzsteuer beziehungsweise ein Umsatzsteuersystem.
- Wie heißt die Steuer offiziell und auf welcher Ebene wird sie erhoben?
Die Steuer heißt Impuesto al Valor Agregado (IVA) und wird auf Bundesebene erhoben.
- Wer ist die zuständige Behörde?
Zuständige Behörde ist die Superintendencia de Administración Tributaria.
Steuersätze
Während das UStG verschiedene Steuersätze (insbesondere Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz) vorsieht, stellt sich die Frage, ob das Umsatzsteuerrecht in Guatemala unterschiedliche Steuersätze vorsieht und wie diese ausgestaltet sind.
- Wie hoch ist der reguläre Steuersatz?
Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 12 Prozent.
- Gibt es reduzierte Steuersätze oder Befreiungen (zum Beispiel für Lebensmittel oder Medikamente)?
Bestimmte Güter und Dienstleistungen sind in Guatemala steuerbefreit oder unterliegen reduzierten Steuersätzen. Steuerbefreit sind zum Beispiel der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Bildungsbereich.
Steuerpflicht / Steuerbare Umsätze
§ 1 UStG regelt, welche Umsätze unter das UStG fallen beziehungsweise nach der Begriffsregelung des UStG steuerbar sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Umsätze in Guatemala grundsätzlich der Besteuerung unterliegen.
- Welche Umsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer?
Der Umsatzsteuer unterliegen grundsätzlich der Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Import von Waren nach Guatemala.
- Wann sind Unternehmen umsatzsteuerpflichtig?
Ein zentrales Merkmal des guatemaltekischen IVA-Systems ist die sehr weit gefasst Registrierungspflicht. Anders als in vielen europäischen und lateinamerikanischen Staaten existiert keine umsatzbezogene Registrierungsschwelle. Das bedeutet, dass die Verpflichtung zur Registrierung nicht von der Höhe des Jahresumsatzes abhängt. Maßgeblich ist allein, ob ein Unternehmen steuerpflichtige Umsätze in Guatemala ausführt.
Für kleine Unternehmen gilt ebenfalls keine Befreiung von der Registrierungspflicht. Allerdings existiert für kleine Unternehmen ein vereinfachtes Besteuerungssystem, das in bestimmten Fällen eine pauschale Besteuerung der Umsätze vorsieht.
Behandlung ausländischer Unternehmen
Deutsche Unternehmen stellen sich im Rahmen des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr - etwa bei der Erbringung von Dienstleistungen - regelmäßig die Frage, ob eine Registrierung im Ausland erforderlich ist. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist daher relevant, in welchen Fällen eine Registrierung in Guatemala zu Umsatzsteuerzwecken erforderlich ist.
- Wann müssen sich ausländische Unternehmen registrieren und die Umsatzsteuer abführen?
Auch ausländische Unternehmen unterliegen der IVA-Registrierungspflicht, sofern sie steuerpflichtige Leistungen in Guatemala erbringen.
- Existiert ein Reverse-Charge-Mechanismus?
In Guatemala existiert kein Reverse-Charge-Verfahren im europäischen Sinne, bei dem die Steuerschuldnerschaft automatisch auf den Leistungsempfänger übergeht. Stattdessen existiert ein Einbehaltung- beziehungsweise Quellensteuersystem. Erbringt ein nicht in Guatemala ansässiges Unternehmen Dienstleistungen an einen in Guatemala ansässigen, registrierten Unternehmer, ist dieser in vielen Fällen verpflichtet, die IVA ganz oder teilweise einzubehalten und direkt an die Steuerbehörde abzuführen. Wirtschaftlich wirkt dieses System ähnlich wie ein Reverse-Charge-Mechanismus, rechtlich handelt es sich jedoch um eine IVA-Einbehaltung (retención del IVA) durch den Leistungsempfänger und nicht um einen echten Systemwechsel der Steuerschuldnerschaft.
Erklärungs- und Meldepflichten
Umsatzsteuervoranmeldungen müssen in Deutschland von vielen Unternehmen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Einhergehend erfolgt eine jährliche Umsatzsteuererklärung. Welche Erklärungs- und Meldepflichten existieren in Guatemala?
- Wie häufig müssen Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden?
Umsatzsteuererklärungen müssen in Guatemala monatlich abgegeben werden. Ein Jahreserklärung ist nicht vorgesehen.
- Besteht im Falle einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht die Verpflichtung, einen steuerlichen Vertreter zu bestellen?
Nicht ansässige Unternehmen müssen in der Regel einen lokalen steuerlichen Vertreter bestellen, der als Ansprechpartner gegenüber der Steuerbehörde in Guatemala fungiert und administrative Pflichten wahrnimmt.
Vorsteuerabzug
In Deutschland stellt die Vorsteuer neben der Ausgangsumsatzsteuer die zweite Säule des Umsatzsteuersystems dar. Wie sieht es in Guatemala mit der Vorsteuer aus?
- Existiert ein Vorsteuerabzugssystem in Guatemala?
Ja, ein Leistungsempfänger kann in Guatemala einen Vorsteuerabzug geltend machen für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die er zur Herstellung anderer steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.
- Können nicht ansässige oder nicht für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen in Guatemala Vorsteuer geltend machen?
In Guatemala ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich an die umsatzsteuerliche Registrierung gebunden. Unternehmen, die nicht in Guatemala für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Weitere Informationen zum Steuerrecht in Guatemala finden Sie in der GTAI-Textsammlung Recht kompakt Zentralamerika.