Branche kompakt | Japan | Automobilsektor
Rahmenbedingungen
Japan aktualisiert Standards und Bestimmungen, insbesondere im Bereich Elektromobilität. Darauf müssen sich auch die ausländischen Anbieter einstellen.
13.05.2025
Von Frank Robaschik | Tokyo
Auskünfte zum Zollverfahren finden sich auf der Webseite der japanischen Zollbehörde. Sämtliche Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse und Motorräder) sowie Teile dafür sind in Japan zollfrei.
Harmonisierung von Standards schreitet voran
Allerdings müssen die Einfuhrfahrzeuge den japanischen Standards angepasst werden. Für Standards in der Autobranche sind das Japan Automobile Standards Internationalization Center und das Japan International Standards Committee Ansprechpartner. Auf deren Webseiten finden sich die relevanten Informationen zu Zertifizierungsanforderungen.
Am 1. Februar 2019 trat das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan in Kraft. Dieses umfasst auch die Harmonisierung bei Standards und anderen Bestimmungen. Jedoch sind immer noch Felder vorhanden, in denen die Rahmenbedingungen verbesserungsfähig sind. Diese werden vom European Business Council in Japan im jährlich erscheinenden Weißbuch aufgeführt.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.