Wirtschaftsumfeld | Japan | Arbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten
Löhne und Gehälter
Löhne in Japan steigen 2025 in Yen erneut in einem Rekordtempo. Allerdings frisst die Inflation davon viel wieder auf. In US-Dollar umgerechnet sanken die Löhne 2024 wegen des schwachen Yen.
13.06.2025
In Betrieben mit Gewerkschaften sollen die Löhne in Japan im Jahr 2025 in Yen im Durchschnitt um 5,3 Prozent steigen. Laut der Gewerkschaftsorganisation Japanese Trade Union Confederation (Rengo) ist dies die höchste Steigerung seit mehr als 30 Jahren. Große Unternehmen akzeptieren danach Lohnsteigerungen von 5,4 Prozent. Für kleine und mittelgroße Firmen sowie für Teilzeitkräfte ist eine solche Lohnsteigerung allerdings nicht zu erwarten. Zudem gibt es viele Firmen, die keine Gewerkschaft haben.
Dank der Lohnsteigerungen könnte es 2025 nach drei Jahren des Rückgangs wieder ein reales Plus bei den Löhnen geben. Die Bank of Japan rechnet 2025 mit einer Inflation von 2,2 Prozent. Im Jahr 2024 waren bei einem ähnlichen Verhandlungsergebnis mit den Gewerkschaften die durchschnittlichen Bruttomonatslöhne in Firmen mit fünf oder mehr Mitarbeitenden um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Jedoch waren die realen Löhne aufgrund der Inflation um 0,3 Prozent zurückgegangen, so die Statistik des Ministry of Health, Labour and Welfare (MHLW).
Gehaltsverhandlungen laufen sehr geordnet ab
Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Arbeitsbedingungen werden in der Regel einmal jährlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen in der sogenannten Frühlingsoffensive "Shuntou" ausgehandelt. Dabei schreibt das Mindestlohngesetz Untergrenzen vor. Der durchschnittliche stündliche Mindestlohn lag im Fiskaljahr 2024 bei 1.055 Yen (umgerechnet 6,92 US-Dollar) und variiert je nach Präfektur.
Mindestlöhne sind vor allem für nicht reguläre Beschäftigungen relevant. Bei Festangestellten spielen für die Lohnentwicklung die Qualifikation, die Position im Betrieb und nicht zuletzt die Dauer der Firmenzugehörigkeit eine Rolle.
| Position | Grundlohn | Boni, Zulagen und Überstunden | Gesamt 3 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittslohn | 2.372 | 525 | 2.897 |
| Führungskräfte | 3.825 | 1.217 | 5.042 |
| Personal mit akademischer Ausbildung 3 | 4.236 | 1.566 | 5.803 |
| Techniker | 2.659 | 631 | 3.290 |
| Unterstützende Bürokräfte | 2.284 | 549 | 2.833 |
| Dienstleistungs- und Verkaufskräfte | 2.300 | 517 | 2.816 |
| Anlagen- und Maschinenbediener, Montagekräfte | 2.071 | 430 | 2.501 |
| Hilfskräfte | 1.813 | 258 | 2.072 |
| Handwerker | 1.808 | 238 | 2.045 |
| Fachkräfte in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft | 1.722 | 212 | 1.934 |
Ausländische Arbeitgeber bieten mehr Anreize
In ausländischen Firmen liegen die Gehälter oft über jenen von japanischen Unternehmen. Allerdings sind absolute Vergleiche aufgrund von unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen nicht immer möglich. Bei ausländischen Arbeitgebern ist beispielsweise die leistungsbezogene individuelle Entlohnung stärker verbreitet als in Unternehmen, die eine japanische Arbeitskultur pflegen.
Neben besserer Bezahlung spielen bei den ausländischen Betrieben größere Entwicklungschancen bei flachen Hierarchien eine Rolle. Die Personalberatung en world Japan betont, dass Diversität und Inklusion in ausländischen Firmen meist stärker verankert sind und dass das Personalmanagement mit flexiblen Arbeitszeitmodellen fortschrittlicher ist.
Landesweit große Unterschiede
Regional bestehen große Einkommensunterschiede. Dabei überrascht nicht, dass die Gehälter in Tokyo und Yokohama deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. Die meisten ausländischen Unternehmen haben ihre Standorte im Großraum Tokyo. Weitere Städte und Präfekturen mit hohen Einkommen und hoher Präsenz ausländischer Firmen sind Osaka und Aichi.
Die Metropolen üben eine starke Magnetwirkung aus. In anderen Präfekturen sind die Löhne zwar niedriger, aber auch das Problem des Fachkräftemangels ist größer. In den nächsten Jahren baut die Halbleiterindustrie auf der südlichen Insel Kyushu ihre Kapazitäten aus. Um das erforderliche Fachpersonal anzuziehen, werden dort die Einkommen steigen. Nach Branchen zahlen der Energie- und der Finanzsektor, die Informations- und Kommunikationsbranche und die Chemieindustrie die höchsten Löhne.
| Branche | Grundlohn | Boni, Zulagen und Überstunden | Gesamt 3 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittslohn | 2.372 | 525 | 2.897 |
| Strom, Gas, Wärme und Wasser | 3.285 | 811 | 4.096 |
| Finanz-und Versicherungswesen | 2.907 | 788 | 3.694 |
| Informations- und Kommunikationsleistungen | 2.772 | 708 | 3.479 |
| Baugewerbe | 2.532 | 575 | 3.107 |
| Groß und Einzelhandel | 2.401 | 585 | 2.986 |
| Transport und Largerhaltung | 2.366 | 390 | 2.755 |
| Verarbeitendes Gewerbe | 2.338 | 604 | 2.942 |
| Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie | 1.968 | 209 | 2.177 |
Zusatzleistungen können umfangreich sein
Neben dem Grundgehalt erhalten Arbeitnehmende zweimal im Jahr eine Bonuszahlung. Hinzu kommen Entgelte für geleistete Überstunden und einige Nebenleistungen. Die Höhe der Boni ist primär von der Geschäftsentwicklung abhängig. Jeweils zwei Monatsgehälter im Sommer und Winter sind als Sonderzahlung üblich. Zusatzleistungen umfassen die betriebliche Altersversorgung, Zuschüsse für Mieten, Firmenwohnungen sowie Fahrtkosten.
Arbeitgeber haben neben den festen Lohnbestandteilen gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Sie liegen pro Mitarbeitendem in der Regel bei mindestens rund 15 Prozent und werden meist jährlich angepasst.
Die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung besteht nur für Personen, die mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten und aller Voraussicht nach mehr als ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sein werden. Die Beiträge zur Unfallversicherung sind unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden immer zu entrichten. In Betrieben mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung müssen Arbeitgeber auch für Teilzeitbeschäftigte, die weniger als drei Viertel der regulären Arbeitszeit (meist weniger als 30 Stunden) beschäftigt sind, Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung entrichten.
| Sozialbeitrag | Anteil des Arbeitgebers |
|---|---|
Rentenversicherung | 9,15 |
Kinderabgabe | 0,36 |
Krankenversicherung (ab März 2025) 1 | 5,0 |
Pflegeversicherung (Mitarbeitende von 40 bis 64 Jahren) | 0,8 |
Arbeitslosenversicherung | 0,9 (allgemein) 1,0 (Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft) 1,1 (Bauwirtschaft) |
Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaftsschutz | Deckung durch Arbeitslosenversicherung |
Arbeitsunfallversicherung (seit April 2018) 2 | 0,25 bis 8,8 |
Kampf den Überstunden
In Unternehmen mit fünf und mehr Beschäftigten arbeitete das Personal 2024 im Durchschnitt 136,9 Stunden pro Monat. Darüber hinaus verzeichnete die Statistik zehn bezahlte Überstunden. An normalen Arbeitstagen sind für Überstunden und Nachtarbeit Zuschläge von 25 Prozent vorgeschrieben. An regulär freien Tagen, also samstags, sonntags und an Feiertagen, wird ein Zuschlag von 35 Prozent bezahlt. Nach der regulären Arbeitszeit (also in der Regel von 9 bis 17 Uhr) fällt ein Überstundenzuschlag von 50 Prozent und in der Nacht von 60 Prozent an.
Aufgrund von Neuerungen im Arbeitsgesetz ist seit dem 1. April 2023 bei einer Überstundenzahl im Monat von 60 Stunden und mehr ein einheitlicher Zuschlag von 50 Prozent Vorschrift, unabhängig von der Firmengröße.