Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Kanada Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle, Antidumpingzölle, Zusatzzölle, erhöhte Zölle

Aufgrund des Freihandelsabkommens CETA können deutsche Hersteller ihre Produkte zollfrei in Kanada einführen.   

Von Susanne Scholl | Bonn

Der Zolltarif Kanadas (Customs Tariff) ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut. Das System umfasst 97 Zolltarifkapitel.

Die Struktur des Harmonisierten Systems umfasst vier Codenummern mit zwei weiteren Codenummern (Unterposition). Im kanadischen Zolltarif sind diese vielfach noch um weitere zwei Stellen erweitert (Tariff Item). Ferner weist der Zolltarif zwei Stellen für statistische Zwecke aus (SS).

Der Zolltarif umfasst die Zollsätze, die gegenüber allen Nicht-Präferenzländern angewendet werden (Spalte "MFN Tariff") und Präferenzzölle für Waren aus Entwicklungsländern und Ländern, mit denen Kanada Freihandelsabkommen geschlossen hat (Spalte "Applicable Preferential Tariffs"). Waren, für die Kanada im Rahmen des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA mit der EU Zollpräferenzen gewährt, sind in dieser Spalte mit "CEUT" (Canada-European Union Tariff) gekennzeichnet.

Für Produkte mit Ursprung in Ländern, die nicht der WTO angehören beziehungsweise denen der "Most Favoured Nation Status" entzogen wurde, gelten höhere Zölle ("General Tariff").  

Viele Produkte der Kapitel 50 - 59, 72, 84 und 85 des Zolltarifs (Textilprodukte, Eisen und Stahl, Maschinen) sind zollfrei.

Für einige Textilprodukte der Kapitel 61 - 63 des Zolltarifs bestehen noch hohe Zölle (überwiegend 17 oder 18 Prozent).

Für einige landwirtschaftliche Waren gelten Einfuhrkontingente. Finden Einfuhren über die festgelegten Kontingentmengen hinaus statt, gelten sehr hohe Einfuhrzölle. Ein Beispiel ist lebendes Hausgeflügel der Unterposition 0105.11.22 des kanadischen Zolltarifs. Für innerhalb des Kontingentes eingeführte Lieferungen gilt hier ein Zollsatz von 0,86 Cent je Stück. Werden das festgesetzte Kontingent überschreitende Mengen eingeführt, gilt ein Zollsatz von 238%, jedoch nicht weniger als 30,8 Cent je Stück.

Verschiedene Methoden der Zollwertberechnung  

Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Einfuhrzolls ist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. In Kanada entspricht dieser dem FOB-Wert (Free on Board). Kann der Zollwert auf diese Weise, also mit der Transaktionswertmethode, nicht festgelegt werden,  muss er mit alternativen Methoden ermittelt werden. Es kann zum Beispiel der Transaktionswert identischer Waren herangezogen werden (transaction value of identical goods method). 

Zu weiteren Details, die bei der Ermittlung des Zollwertes wichtig sind, hat die Canada Border Service Agency (CBSA) eine Reihe von Merkblättern veröffentlicht. Hier sollte zum Beispiel insbesondere das Thema der Behandlung von Hilfsmitteln ("assists") bei der Bestimmung des Zollwertes beachtet werden. 

Weitere  Informationen zum Thema hat die Zollbehörde in einem Handbuch zur Zollwertermittlung veröffentlicht.  

Erhöhte Zölle für Produkte mit Ursprung in Russland und Belarus 

Kanada erhöhte mit Wirkung vom 2. März 2022 die Zölle auf alle Waren mit Ursprung in Russland und Belarus auf 35 Prozent. Grund ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Kanada entzog beiden Ländern mit der "Most-Favoured-Nation Tariff Withdrawal Order" den WTO-Meistbegünstigungsstatus gemäß dem kanadischen Zolltarif. Produkte aus Russland und Belarus fallen bis auf sehr wenige Ausnahmen damit seither unter den sogenannten „General Tariff“. Russland und Belarus sind mit Nordkorea die einzigen Staaten, für die dieser ungünstigere Status gilt.

Antidumping- und Ausgleichszoll auf raffinierten Zucker

Auf raffinierten Zucker in Granulat-, Flüssig- oder Pulverform der Zolltarifnummern 1701.91, 1701.99, 1702.90.11 bis 1702.90.18, 1702.90.69 und 1702.90.89.10 aus Deutschland beziehungsweise der EU gelten Antidumping- beziehungsweise Ausgleichszölle.     

Der Antidumpingzoll beträgt 180 Prozent des Exportpreises. Betroffen ist raffinierter Zucker mit Ursprung in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und den USA. Außerdem gilt der Antidumpingzoll abweichend von den ansonsten in Antidumpingverfahren üblichen Vorgaben auch für raffinierten Zucker, der lediglich aus diesen Ländern nach Kanada verschifft wurde ("originating in or exported from").

 Der Ausgleichszoll beträgt 3,97 Euro je 100 kg für raffinierten Zucker mit Ursprung in der Europäischen Union. Abweichend von ansonsten in Antidumpingverfahren üblichen Voraussetzungen gilt er auch für Zucker, der aus der EU nach Kanada verschifft wurde.  

Keine Zusatzzölle auf US-Produkte aus Stahl und Aluminium

Derzeit erhebt Kanada keine zusätzlichen Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte mit Ursprung in den USA. Umgekehrt erheben auch die USA keine zusätzlichen Zölle auf kanadische Stahl- und Aluminiumprodukte gemäß Abschnitt 232 des "Trade Expansion Act of 1962". Dies vereinbarten die beiden Handelspartner im Mai 2019. 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.