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Branchen | Mexiko | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

Eine Etikettierungsvorschrift für verpackte Lebensmittel hat nur geringe Auswirkungen auf deren Konsum. Das neu verhandelte EU-Mexiko-Abkommen ist noch nicht in Kraft.

Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt

Etikettierungsvorschrift für ungesunde Lebensmittel

Am 1. Oktober 2020 trat die Etikettierungsvorschrift NOM-051 in Kraft. Sie sieht vor, dass Nahrungsmittel und Getränke, die bestimmte Grenzwerte für Zucker, Kalorien, Fett und/oder Natriumgehalt überschreiten, gekennzeichnet werden müssen. Außerdem dürfen solche Lebensmittel nicht mehr mit bildlichen Darstellungen von Personen auf den Packungen werben, darunter fallen beispielsweise Zeichentrickfiguren auf Cornflakespackungen. Branchenexperten zufolge haben sich die Kunden bereits an die Etiketten gewöhnt und der Konsum betroffener Lebensmittel ist so gut wie nicht gesunken. Die meisten Lebensmittel überschreiten mindestens einen der Grenzwerte.

Neues Handelsabkommen noch nicht in Kraft

Im April 2022 schlossen Mexiko und die Europäische Union (EU) die Verhandlungen zu einem modernen Assoziierungsabkommen ab. Die internen Vorgänge, die zur Unterzeichnung und Ratifizierung fehlen, sind jedoch noch nicht beendet. Bis dahin gilt weiterhin das EU-Mexiko-Globalabkommen aus dem Jahr 2000, welches bereits für viele Produkte zollfreien Zugang zu Mexiko ermöglicht. 

Die wichtigsten Änderungen sieht das neue Abkommen im Agrarhandel vor. Hier haben sich beide Seiten zu enormen Zollsenkungen bereit erklärt. So soll Mexiko unter anderem seine hohen Zölle auf Hähnchenfleisch (momentan noch bis zu 75 Prozent), Schweinefleisch (bis zu 20 Prozent), Käse (bis zu 45 Prozent), Schokolade (bis zu 20 Prozent + 0,36 US$ pro Kilogramm) und Nudeln (bis zu 20 Prozent) abschaffen. Zudem hilft das Abkommen dabei, bestehende Handelshemmnisse insbesondere für tierische Erzeugnisse zu beseitigen. In der Vergangenheit sind Exportbestrebungen der EU-Landwirte häufig daran gescheitert, dass von mexikanischer Seite vielfach keine Risikobetrachtung und Gesundheitsprotokolle vorlagen. Die Verfahren sollen durch das neue Abkommen beschleunigt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt im Rahmen der Agrarverhandlungen sind geografische Herkunftsangaben. Hier haben sich die EU und Mexiko nach den bisherigen Ergebnissen darauf geeinigt, zahlreiche Angaben für Lebensmittel und Getränke aus der EU zu schützen.

Die Risikobetrachtung und Gesundheitskontrolle von Lebensmitteln liegt in Mexiko in der Hand der Behörde SENASICA (Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad). Für die Zulassung und Überwachung von Lebensmittelchemikalien und Zusatzstoffen ist die Stelle Cofepris (Comisión Federal para la Protección contra Riesgos Sanitarios) verantwortlich.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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