Rechtsbericht | Mexiko | Mindestlohn
Mexiko ändert Berechnungsmethode für Erhöhung des Mindestlohns
Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den Mindestlohn in Mexiko mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
30.12.2025
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Am 9. Dezember 2025 hat die mexikanische Mindestlohnkommission (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos - CONASAMI) eine Resolution über die Erhöhung des Mindestlohns für 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Erhöhung des Mindestlohns wird ab dem 1. Januar 2026 im ganzen Land gelten.
Der allgemeine Mindestlohn (salario mínimo general) wird von 278,80 auf 315,04 mexikanische Pesos (mex$; ca. 14,91 Euro) pro Tag angehoben, während er in der Freihandelszone Nordgrenze (Zona Libre de la Frontera Norte - ZLFN) von 419,88 auf 440,87 mexikanische Pesos (mex$; ca. 20,87 Euro) pro Tag steigt. Die Erhöhungen in den beiden geografischen Gebieten betragen 13 bzw. 5 Prozent. Alle Gemeinden, die die ZLFN bilden, sind in Artikel 1 der Resolution (Se Resuelve) festgelegt.
Die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns errechnet sich aus dem im Jahr 2025 geltenden Mindestlohn plus der Summe eines Koeffizienten namens MIR (Monto Independiente de Recuperación - MIR), der seit dem 1. Januar 2017 gesetzlich vorgesehen ist. Dieser Koeffizient ist ein absoluter Wert in mexikanischen Pesos und zielt darauf ab, die Kaufkraft des Mindestlohns zu erhalten. Der MIR für 2026 beträgt landesweit 17,01 mexikanische Pesos (mex$; ca. 0,81 Euro) – mit Ausnahme der ZLFN, wo der MIR gemäß den neuen Vorschriften nicht gilt. Dies stellt eine wesentliche Änderung bei der Berechnung des Mindestlohns dar, für den der MIR maßgeblich ist. In den vergangenen Jahren wurde der Koeffizient je nach Region des Landes angepasst, jedoch nicht vollständig ausgeschlossen, wie es nun der Fall ist.
Hervorzuheben ist, dass es in Mexiko zwei Arten von Mindestlöhnen gibt: den allgemeinen und den professionellen. Wie der allgemeine wird auch der professionelle Mindestlohn (salario mínimo profesional) erhöht. Professionelle Mindestlöhne werden für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Weitere Einzelheiten zu diesen Wirtschaftszweigen finden Sie in der von CONASAMI bereitgestellten Tabelle.
Alle in Mexiko tätigen Unternehmen sind verpflichtet, die von der CONASAMI festgelegte Mindestlohnerhöhung umzusetzen.
Zum Thema:
- Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI)
- GTAI-Publikation Recht kompakt Mexiko