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Mexiko: Datenschutz und KI
Datenschutz und künstliche Intelligenz werden in Mexiko rechtlich getrennt behandelt. (Stand: 15.08.2025)
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Nach geltendem mexikanischem Recht fällt künstliche Intelligenz (KI) nicht unter das neue Datenschutzgesetz.
Datenschutz
In Mexiko wird der Datenschutz im privaten Bereich in erster Linie durch das Datenschutzgesetz (Ley Federal de Protección de Datos Personales en Posesión de los Particulares – LFPDPPP) geregelt, das seit dem 21. März 2025 in Kraft ist. Dieses Gesetz hat das Datenschutzgesetz von 2010 vollständig aufgehoben.
Alle privaten juristischen Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen diesem Rahmenwerk, das ihnen folgende Pflichten auferlegt:
- Bereitstellung einer Datenschutzerklärung (Art. 15–17 LFPDPPP);
- Umsetzung administrativer, technischer und physischer Sicherheitsmaßnahmen (Art. 19 LFPDPPP);
- die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 6 LFPDPPP) ohne Verwendung irreführender oder betrügerischer Mittel (Art. 8 LFPDPPP); und
- die Benennung eines Verantwortlichen oder Beauftragten für die Bearbeitung von Anfragen der betroffenen Personen zur Ausübung ihrer ARCO-Rechte (Art. 32 und 33 LFPDPPP).
Mit der Aufhebung des vorherigen Gesetzes ist die zuständige Behörde für den Schutz personenbezogener Daten sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor nicht mehr das INAI (Instituto Nacional de Transparencia, Acceso a la Información y Protección de Datos Personales). Dieses wurde aufgelöst. Seine Aufgaben wurden 2025 von der Antikorruptions- und Regierungsführungsbehörde (Secretaría Anticorrupción y Buen Gobierno – SABG) ohne Autonomie als Teil der Bundesregierung übernommen.
KI-Recht
Im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) gibt es in Mexiko mehrere Gesetzesentwürfe, jedoch noch kein Gesetz. Einer der Entwürfe, der derzeit im mexikanischen Parlament behandelt wird, ist der Gesetzentwurf zur Regulierung der Ethik im Bereich der künstlichen Intelligenz und Robotik aus dem Jahr 2023 (Ley para la Regulación Ética de la Inteligencia Artificial y la Robótica). Er konzentriert sich auf das Konzept der Ethik in Bezug auf KI. Dabei werden zwei Hauptziele verfolgt: die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Regulierung des Einsatzes von KI auf der Grundlage der Menschenrechte und die Festlegung der Zusammensetzung der zuständigen Behörde (Consejo Mexicano de Ética para la Inteligencia Artificial y la Robótica – CMETIAR).
Die aktuellen Rechtsentwicklungen im Bereich KI fasst die nachfolgende Publikation zusammen: