Recht kompakt | Neuseeland | Datenschutzrecht
Neuseeland: Datenschutz und KI
Das Datenschutzrecht in Neuseeland stütz sich auf den Privacy Act 2020 und enthält sogenannte Information Privacy Principles. (Stand: 28.10.2025)
Von Jan Sebisch | Bonn
Überblick Datenschutz
Der Datenschutz in Neuseeland ist im Wesentlichen im Privacy Act 2020 geregelt. Er regelt den Schutz personenbezogener Daten im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Das Gesetz enthält 13 sogenannte Information Privacy Principles, die in Part 3 Section 22 festgelegt sind. Diese Prinzipien regeln die Erhebung, Nutzung, Weitergabe, Speicherung und den internationalen Transfer personenbezogener Daten und sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten sicher und nur für legitime Zwecke verarbeitet werden.
Ziel des Gesetzes ist es, das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre zu fördern und zu schützen. Gleichzeitig soll das Gesetz gewährleisten, dass Neuseeland internationale Datenschutzstandards einhält. Es soll einen modernen und ausgewogenen Rahmen für den Schutz von personenbezogenen Daten schaffen, der sowohl die Privatsphäre des Einzelnen wahrt als auch die berechtigten Interessen von Wirtschaft und Verwaltung berücksichtigt.
Für die Durchsetzung des Datenschutzgesetzes ist das Office of the Privacy Commissioner zuständig. Es überwacht die Einhaltung des Gesetzes, bearbeitet Beschwerden, untersucht Datenschutzverletzungen, erlässt verbindliche Anordnungen und entwickelt Verhaltensrichtlinien (Codes of Practice). Betroffene Personen können sich direkt an das Office wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Datenschutzverletzung vorliegt.
Datentransfer
Der Datentransfer zwischen der Europäischen Union und Neuseeland ist durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission geregelt. Bereits am 19. Dezember 2012 hat die Kommission festgestellt, dass Neuseeland ein dem europäischen Datenschutz im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet. Dieser Beschluss basierte auf dem Artikel 25 der früheren EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und gilt auch nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 fort- gemäß Artikel 45 Absatz 9 DSGVO. Die Kommission hat zuletzt im Januar 2024 bestätigt, dass Neuseeland weiterhin über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt.
Damit dürfen personenbezogene Daten aus der EU nach Neuseeland ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Standardvertragsklauseln übermittelt werden. Der Angemessenheitsbeschluss erleichtert also Unternehmen und Behörden in der EU den internationalen Datenaustausch mit neuseeländischen Organisationen erheblich.
Rechtlicher Rahmen für künstliche Intelligenz
Ein umfassendes, spezielles Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) existiert in Neuseeland bislang nicht. Anders als zum Beispiel die Europäische Union hat Neuseeland kein eigenständiges Regelwerk geschaffen, das den Einsatz von KI-Technologien umfassend regelt. Stattdessen wird der Einsatz von KI derzeit durch ein Zusammenspiel von bestehenden Rechtsnormen, Leitlinien und branchenspezifischen Vorschriften abgedeckt. Die neuseeländische Regierung hat 2025 eine Nationale AI Strategy veröffentlicht, die die politische Leitlinie für Staat für Wirtschaft bildet.
Dieser Inhalt gehört zu
- Neuseeland
- Rechtsthemen
- Telekommunikations- und Medienrecht
- Datenschutz
- Recht