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Neuseeland: Lieferkettengesetz
Neuseeland verfügt nicht über ein klassisches Lieferkettengesetz. (Stand: 28.10.2025)
Von Jan Sebisch | Bonn
In Neuseeland existiert derzeit kein umfassendes Lieferkettengesetz, wie man es etwa aus Deutschland kennt, das Unternehmen ausdrücklich zu einer menschrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) entlang ihrer gesamten Lieferkette verpflichtet. Stattdessen besteht der Schutz der Menschenrecht und Arbeitsstandards in Neuseeland derzeit aus einer Kombination verschiedener bestehender Gesetze, politischer Initiativen und freiwilligen Maßnahmen.
Menschenhandel, Zwangsarbeit und Sklaverei sind nach neuseeländischen Strafrecht verboten. Diese Bestimmungen bilden den grundlegenden gesetzlichen Schutz gegen gravierende Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Ergänzend dazu sorgt das Arbeitsrecht für Mindeststandards bei Löhnen, Arbeitszeiten und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Regelungen schützen jedoch in erster Linie Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb Neuseelands und haben nur indirekte Wirkung auf ausländische Zulieferbetriebe.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist das öffentliche Beschaffungswesen. Die neuseeländischen Government Procurement Rules verlangen, dass staatliche Stellen bei der Vergabe von Aufträgen eine angemessene menschenrechtliche und ethische Sorgfaltsprüfung vornehmen. Dadurch werden Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten möchten, indirekt zu einer gewissen Transparenz und Risikoprüfung angehalten.
In den vergangenen Jahren hat die neuseeländische Regierung mehrfach über ein Modern Slavery and Worker Exploitation -Gesetz beraten. Diese Vorhaben sehen bislang vor allem Transparenz- und Berichtspflichten vor, ähnlich dem britischen Modern Slavery Act. Unternehmen müssten demnach offenlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um moderne Sklaverei und Ausbeutung in ihren Lieferketten zu verhindern. Eine umfassende rechtliche Pflicht, menschenrechtliche Risiken aktiv zu identifizieren und zu beseitigen ist bisher allerdings nicht verbindlich geregelt. Die Entscheidung über die Einführung eines solchen Gesetzes wurde mehrfach verschoben, und die Ausgestaltung bleibt Gegenstand politischer Debatten.