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Aufenthaltsrecht in Saudi-Arabien

Einen ersten Überblick über das saudi-arabische Aufenthaltsrecht finden Sie hier.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Unternehmen, die Mitarbeiter nach Saudi-Arabien entsenden wollen, mussten bis vor kurzem noch das Sponsorship-System beachten, wonach jeder Arbeitnehmer im Land einen lokalen Sponsor brauchte. Dieser war für ein Arbeitsvisum, eine Arbeits- und auch eine Aufenthaltsgenehmigung zuständig und musste auch einen etwaigen Arbeitsplatzwechsel oder der Ausreise des Arbeitnehmers zustimmen. Seit März 2021 gilt dieses Sponsorship-System, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr. Die wichtigsten Regeln dieser Reform betreffen die berufliche Mobilität sowie die Aus- und Wiedereinreisevisa von allen ausländischen Arbeitnehmern, die in der Privatwirtschaft des Landes tätig sind.

Ausländische Arbeitnehmer in Saudi-Arabien benötigen damit nicht mehr die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, um den Arbeitsplatz zu wechseln, ins Ausland zu reisen oder das Land dauerhaft zu verlassen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nach Ablauf ihres Arbeitsvertrages ohne Zustimmung des Arbeitgebers ihren Arbeitgeber wechseln können. Ebenfalls erlaubt ist dann auch bereits ein Wechsel während der Vertragslaufzeit, sofern die Kündigungsfrist und die im Arbeitsvertrag festgelegten Bestimmungen eingehalten werden.

Besonderen Stellenwert hat die Neuerung, dass ab März 2021 auch keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr für Reisen ins Ausland erforderlich ist. Es bedarf dazu lediglich einer elektronischen Benachrichtigung an den Arbeitgeber. Ausländische Arbeitnehmer können Saudi-Arabien dann auch während der Vertragslaufzeit verlassen, wobei der Arbeitnehmer alle Folgen der Beendigung des Arbeitsvertrages durch die Ausreise trägt.

Das Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung Saudi-Arabiens (MHRSD) hat mit dem elektronischen Portal „Qiwa“ zudem eine neue Plattform geschaffen, über welche ausländische Arbeitnehmer auf ihre Verträge zugreifen können. Sie können diese dort jederzeit einsehen oder auch persönliche Daten aktualisieren.

Ebenfalls bietet das Portal die Möglichkeit, am Ende der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber zu veranlassen. Die Registrierung auf „Qiwa“ erfolgt durch ein automatisiertes System für alle bereits beim MHRSD gelisteten Unternehmen.

In Zuge dieser Öffnung und Vereinfachung des saudi-arabischen Arbeitsmarktes gibt es seit März 2021 auch ein neues 90-Tage Arbeitsvisum für ausländische Arbeitskräfte. Dieses ermöglicht eine mehrfache Einreise innerhalb dieses Zeitraums und setzt keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis - wie bisher - mehr voraus.

Ein solches Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann ebenfalls über die „Qiwa“-Plattform beantragt werden. Arbeitgeber, die Kontingente dieser Visa erhalten möchten, können auf der Plattform Pakete in Mengen von 1, 5, 10 oder 50 erwerben.

Eines der größten Probleme mit sozialpolitischer Sprengkraft ist in Saudi-Arabien aktuell die extrem hohe Jugendarbeitslosigkeit, wie auch die Arbeitslosigkeit saudischer Staatsangehöriger allgemein. Der private Sektor wird derzeit quasi von ausländischen Arbeitnehmern getragen. Rund 90 Prozent der Arbeitnehmer im privaten Sektor sind Ausländer. Von der Gesamtbevölkerung von 28 Millionen Einwohnern ist fast ein Viertel ausländischer Herkunft.

Angesichts der Bewegungen in den arabischen Nachbarländern, aus Angst vor sozialen Unruhen und aufgrund der extrem hohen Abhängigkeit der saudischen Wirtschaft von ausländischen Arbeitnehmern hat die Regierung im Jahr 2011 mit der Ministerialverordnung Nr. 4040 ein neues Quotensystem, genannt Nitaqat, eingeführt.

Unter Nitiqat gibt es eine Vielzahl an Quoten. Welche Quote im Einzelnen für ein Unternehmen gilt hängt ab von dessen Branche und Größe und vom Qualifikationsgrad der Arbeitnehmer. Unternehmen werden, je nachdem inwieweit sie die für sie gültigen Quoten erfüllen, in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Das sind im Einzelnen die Kategorien rot, grün und platin, wobei die Kategorie grün in die Unterkategorien niedrig, mittel und hoch aufgeteilt ist.

Die Kategorien platin und grün bedeuten, dass ein Unternehmen seine Quote erreicht beziehungsweise diese weitestgehend erreicht hat. Unternehmen mit einer roten Einordnung haben ihre Quote dagegen kaum bis gar nicht erreicht.

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