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Singapur: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht

In Singapur gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungstiteln.

Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Deutsche Staatsangehörig benötigen für die Einreise nach Singapur einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass, jedoch bis zu 90 Tagen Aufenthalt kein Visum. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sowie für spezielle Aufenthaltstitel wie Permanent Residence Pass, Long Term Visit Pass (für Familienbesuche) oder Student’s Pass ist die Immigration and Checkpoints Authority (ICA) zuständig.

Ausländer, die in Singapur eine unselbständige Arbeit aufnehmen wollen, benötigen grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung, das heißt einen Work Pass. Dieser wird von dem Ministry of Manpower ausgestellt. Hierbei gibt es je nach Ausbildungsstand und Gehalt beziehungsweise für besondere Beschäftigungsarten verschiedene Arten, zum Beispiel: Employment Pass für ausländische Berufstätige mit qualifizierter Ausbildung, Führungskräfte, Geschäftsführer oder Spezialisten und den S-Pass für ausländische Facharbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Personalised Employment Pass erteilt werden. Dieser berechtigt bisherige Halter des Employment Pass zur Arbeitsausübung in Singapur, ohne dass die Arbeitserlaubnis an ein bestimmtes Arbeitsverhältnis gekoppelt ist. Vielmehr ist es Inhabern eines Personalised Employment Passes möglich, die Arbeitsstelle zu wechseln und sogar für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ohne Arbeit beziehungsweise arbeitssuchend zu sein.

Für kurzfristige Entsendungen von Mitarbeitenden beispielsweise im Rahmen von Montagen ist eine Arbeitserlaubnis allerdings nicht erforderlich. Ausreichend ist vielmehr der bei der Einreise erteilte Short-Term Visit Pass. Die Dauer der Tätigkeiten ist auf einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen im Kalenderjahr beschränkt. Auch ist das Ministry of Manpower über die entsprechenden Tätigkeiten zu informieren.

Antragsformulare für den Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung können auf den Internetseiten des Ministry of Manpower heruntergeladen werden.

Hinweis: Das Auswärtige Amt stellt aktuelle Informationen zur Einreise auf seiner Webseite bereit.

Informationen zum singapurischen Arbeitsrecht finden Sie im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Singapur.

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