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Branche kompakt | Spanien | Energiewirtschaft

Marktorganisation und Rahmenbedingungen

Neben den staatlichen Auktionen tragen private Investitionen zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Zwei Regionen wollen Flächen für Solar- und Windparks strenger regulieren.

Von Oliver Idem | Madrid

Mittlerweile speist sich die Dynamik bei erneuerbaren Energien in Spanien aus verschiedenen Quellen. Die Zentralregierung unterfüttert ihre Zielpläne durch eigene Auktionen von Kontingenten für verschiedene Energieträger. Darüber hinaus errichten Unternehmen zum Beispiel eigene Wind- und Solarparks. 

Seit einigen Jahren spielen auch Stromabnahmeverträge (power purchase agreement, PPA) eine wachsende Rolle. Diese werden direkt zwischen Produzent und Abnehmer geschlossen und bieten einen längerfristigen kalkulierbaren Rahmen für beide Seiten. 

Die schwankenden Energiepreise der vergangenen Jahre und der Ukrainekrieg trugen dazu bei, dass sich die Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien massiv ausgeweitet hat. Außerdem wirkten der Wegfall der Stromsteuer und vereinfachte Bedingungen für gemeinschaftlich genutzte Eigenverbrauchsanlagen als Treiber für mehr Nachfrage in diesem Bereich. Solarunternehmen halten die Mehrzahl der Gebäude in Spanien für technisch geeignet, um Eigenverbrauchslösungen installieren zu können.

Zentralregierung treibt die Energiewende voran

Dreh- und Angelpunkt der Energiewende in Spanien ist das Umweltministerium MITECO, in dessen Portfolio auch der demografische Wandel fällt. 

Der aktuelle Entwurf für den nationalen Energie- und Klimaplan PNIEC bis 2030 sieht eine massive Ausweitung der Stromerzeugungskapazitäten und eine Orientierung zu noch mehr erneuerbaren Energien vor. Bis 2030 soll die installierte Gesamtkapazität um 89 Gigawatt auf 214 Gigawatt ausgebaut werden. Solarenergie und Windkraft stehen im Mittelpunkt dieser Ausbauziele. Nur noch ein Sechstel der Erzeugungskapazitäten wird laut dem Plan noch auf fossiler Basis beruhen. 

Vorschriften existieren in Spanien auf der Ebene des Zentralstaats, der Autonomen Gemeinschaften und der Gemeinden. Da diese nicht immer aufeinander abgestimmt sind, können sich von Standort zu Standort Unterschiede ergeben und zeitlichen Aufwand erzeugen.

Bei Anlagen bis zu 50 Megawatt führt beispielsweise die jeweilige Autonome Gemeinschaft die Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Größere Anlagen fallen in den Verantwortungsbereich des Umweltministeriums der Zentralregierung in Madrid. In Phasen mit starker Nachfrage kann es auf beiden Ebenen zu längeren Wartezeiten kommen.

Allgemein sollten nur vollständig ausgefüllte Unterlagen eingereicht werden. Lücken oder fehlende Angaben können zu erheblichen Verzögerungen führen, wenn deswegen Anträge mehrere Runden drehen müssen.

Baugenehmigungen sind in Spanien üblicherweise leicht zu erhalten. Für die Gemeinden bieten sie den Anreiz, dass sie eine Bausteuer in Höhe von 3 bis 4 Prozent der Gesamtinvestition erhalten.

Laut der Anwaltskanzlei Rödl & Partner können sich bei erneuerbaren Energien zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch Hürden durch Wasserämter oder Kulturschutzbehörden addieren.

Zwei Autonome Gemeinschaften verschärfen ihre Landschaftsschutzregeln

Für Unruhe in der Branche der erneuerbaren Energien sorgte im Januar 2024 ein Moratorium der Autonomen Gemeinschaft La Rioja. Dieses verschärft den Landschaftsschutz und bedeutet Einschränkungen für Fotovoltaikvorhaben, die sich noch im Genehmigungsprozess befinden. 

Der Flughafenbetreiber AENA ist mit einem großen Solarpark am Flughafen Logroño betroffen. Das 15 Millionen Euro teure Projekt mit einer Gesamtkapazität von 23,5 Megawatt könnte umgeplant werden oder sogar ganz gestoppt werden. Dabei bestehe rechtliche Unsicherheit, ob das Vorhaben auf dem Flughafengelände überhaupt dem Landschaftsschutz unterliegt, so die Wirtschaftszeitung Cinco Días.

Ähnliche Risiken für Projekte könnten durch Pläne in der Windkraft-Hochburg Aragonien entstehen. Für 2024 wird ein Gesetz erwartete, das Zonen für Solar- und Windparks definiert. Außerdem sollen verbotene Gebiete und solche definiert werden, in denen Projekte mit Einschränkungen durchgeführt werden dürfen. 

Bislang waren derartige Beschränkungen unüblich. Als fast anderthalbmal so großes Land wie Deutschland verfügt Spanien über viele Freiflächen. Damit könnten Projekte mit hohem Platzbedarf theoretisch einfacher umgesetzt werden.

Obwohl die Akzeptanz für erneuerbare Energien in Spanien hoch ist, flammen punktuell Widerstände gegen Vorhaben auf. Dabei handelt es sich um lokale Widerstände, die bis vor wenigen Jahren unüblich waren.

Hinsichtlich der Fachkräftesituation verfügt Spanien über ein gutes universitäres Niveau. Andere technische und handwerkliche Fachkräfte können jedoch knapp sein. Manche Unternehmen setzen auf eigene Initiativen und schulen selbst. 

Ein positives Beispiel ist der Solarsektor. Dort hat sich aufgrund der langjährigen Erfahrung der Branchenunternehmen ein solides Ausbildungssystem herausgebildet.

"Geisterprojekte" erschweren die genaue Netzplanung

Seit Jahren gibt es eine "Genehmigungsblase" bei erneuerbaren Energien, die trotz gesetzgeberischer Gegenmaßnahmen immer noch eine erhebliche Größe hat. Manche wirtschaftlich tragfähigen Projekte sind mit Verzögerungen konfrontiert, weil früher Vorhaben genehmigt wurden, deren Umsetzung ungewiss ist. 

Bei manchen Altgenehmigungen ist unklar, ob jemals eine Umsetzung erfolgen wird. Manche Unternehmen handelten zudem mit Genehmigungen und es bildete sich ein diffuser Zweitmarkt. Für den Netzbetreiber REE stellen die möglichen "Geisterprojekte" ebenfalls eine Schwierigkeit dar, da sie die Netzplanung und den passgenauen Netzausbau erschweren.

Bei Netzanschlusspunkten bestehen Risiken, die Projekte verteuern können. Wenn die Zuteilung geringer ausfällt als beantragt oder ein anderer Netzknoten zugewiesen wird, treibt das die Anschlusskosten in die Höhe.

Ausgereifte Förder- und Finanzierungslandschaft für Projekte der erneuerbaren Energien

Fördermittel und Finanzierungen existieren in Spanien durch Gelder der EU, des Staates und durch privatwirtschaftliche Finanzierungsangebote.

Insgesamt 10,8 Milliarden Euro EU-Förderung flossen in den Strategieplan "PERTE de energías renovables, hidrógeno renovable y almacenamiento". Aus diesem werden zum Beispiel Projekte für grünen Wasserstoff und innovative Lösungen mit erneuerbaren Energien unterstützt. Speichertechnik, Wissenschaft und Forschung gehören ebenfalls zu den Zielbereichen.

Das Institut für die Diversifizierung und Einsparung von Energie IDAE bietet breit gefächerte Informationen zu Förderprogrammen an. Diese beziehen sich unter anderem auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Gebäudeklimatisierung.

Banken und andere Akteure werben mittlerweile intensiver für Finanzierungen für Eigenverbrauchslösungen. Hier traten zum Beispiel Banco Sabadell und SolarProfit für Privatkunden auf den Plan. Die CaixaBank und EDP aus Portugal arbeiten ebenso zusammen wie Repsol und der Telekommunikationsanbieter Telefónica mit seinem ausgedehnten Filialnetz.

Das Umweltministerium MITECO informiert über bevorstehende Ausschreibungen von Kontingenten der erneuerbaren Energien. Im Staatsanzeiger Boletín Oficial del Estado werden die erfolgreichen Bieter mit ihren Projekten und deren Kapazitäten veröffentlicht. Dort lassen sich auch die Ergebnisse vergangener Auktionen nachvollziehen.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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