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Das Arbeitsministerium hat den Mindestlohn und die Einkommensgrenze für die Sozialversicherung angehoben. Dies hat Auswirkungen sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmer.
21.02.2022
Von Katrin Grünewald | Bonn
Der südafrikanische Arbeitsminister hat den regulären Mindestlohn pro Arbeitsstunde von 21,69 Rand (ca. 1,27 Euro) auf 23,19 Rand (ca. 1,35 Euro) erhöht.
Auch in einigen Branchen fällt künftig ein höherer Mindestlohn an:
Der genaue Arbeitslohn in den beiden letztgenannten Branchen ist von der Art der Tätigkeit und dem Tätigkeitsort abhängig.
Darüber hinaus profitieren Auszubildende vom neuen Gesetz. Sie erhalten je nach Ausbildungsstufe bestimmte wöchentliche Zulagen.
Neben dem Mindestlohn hat der Arbeitsminister auch die sogenannte Verdienstgrenze (earning threshold) von 211.596,30 Rand (ca. 12.368 Euro) auf 224.080,48 Rand (ca. 13.097 Euro) angehoben. Arbeitnehmende, deren jährlicher Arbeitslohn unter dieser Grenze liegt, genießen zusätzliche arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise die Bezahlung von Überstunden bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 45 Stunden oder obligatorische Pausen und Ruhezeiten.
Alle Regelungen gelten ab 1. März 2022.
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