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Special | Südafrika | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Südafrika unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlagen

Südafrika ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat das hier relevante Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 26) ratifiziert. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalem Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country

Der in Südafrika zu zahlende Mindestlohn wird jährlich festgesetzt. Grundlage ist der National Minimum Wage Act No. 9 von 2018. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Seit dem 1. März 2023 beträgt der gesetzlich festgelegte nationale Mindestlohn 25,42 Rand pro Stunde (entspricht 1,30 Euro, nach dem Wechselkurs der Bundesbank Stand: Ende Juli 2023: 1 Euro = 19,61 Rand). Dieser gilt auch für landwirtschaftlich Beschäftigte. Für Arbeiten im Rahmen des Extended Public Works Programme (EPWP), einem Arbeitsbeschaffungsprogramm, das für Arme und Arbeitslose Stellen vorwiegend im öffentlichen Bereich schaffen soll, ist ein reduzierter Mindestlohn von aktuell 13,97 Rand pro Stunde festgesetzt.

In bestimmten Branchen gelten zudem branchenspezifische Mindestlöhne. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in Südafrika (circa 35 Prozent Arbeitslose, unter 15 bis 24-Jährigen circa 64 Prozent) wird der gesetzliche Mindestlohn häufig umgangen beziehungsweise unterschritten. Bei einer Beschäftigung im informellen Sektor lassen sich gesetzliche Vorgaben ohnehin nur schwer durchsetzen.

Als existenzsichernden Lohn für das ländliche Südafrika, der anhand der durchschnittlichen Lebensunterhaltungskosten bestimmt wird, gibt die Initiative Global Living Wage für 2022 in der Provinz Western Cape 4.876 Rand pro Monat an. Zu Grunde gelegt wird dabei ein Familieneinkommen von monatlich 7.916 Rand für eine Familie von durchschnittlich 4,5 Personen, in der im statistischen Mittel 1,64 Personen zum Einkommen beitragen. Nach Angaben des Department for Employment and Labour kommen Beschäftigte mit dem derzeit gültigen Mindestlohn von 25,42 pro Stunde monatlich auf 4.405,79 Rand, wenn pro Woche 40 Stunden gearbeitet werden und 4.956,52 Rand, wenn 45 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Selbst wenn der Mindestlohn gezahlt wird, reicht dieser also nur knapp zur Sicherung des Lebensunterhaltes und dies auch nur dann, wenn mehrere Familienmitglieder zum Einkommen beitragen.

Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika bietet Trainings für südafrikanische Unternehmen zum Thema CSR an. Federführend ist dabei das bei der Kammer angesiedelte Kompetenzzentrum Sourcing. Ziel ist es vor allem, die internen Prozesse von Lieferunternehmen anzupassen. Über Webinare soll die Reichweite der Trainings noch erhöht werden.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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