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Recht kompakt | Taiwan | Produzentenhaftung

Taiwan: Produzentenhaftung

Das Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act - CPA) aus dem Jahr 1994 findet in der Fassung von 2015 im Handelsverkehr und bei Dienstleistungen Anwendung.

Von Julia Merle, Robert Herzner

Das Gesetz regelt auch die Produkthaftung (Art. 7 ff. CPA), insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers. Nach Art. 7 CPA müssen insbesondere Unternehmen, die Waren produzieren und in Verkehr bringen, die aktuellen technischen Standards der Sicherheitsanforderungen erfüllen. Der Nachweis von Fahrlässigkeit ist dabei für die Haftung bei Schäden nicht nötig, die Beweislast liegt beim Hersteller. Gemäß Art. 8 CPA haften Händler und Hersteller für Verletzungen und Schäden durch die Waren gesamtschuldnerisch, es sei denn, sie haben die gebotene Sorgfalt angewandt. Nach Art. 9 CPA trifft die Haftung auch Händler, die Waren importieren. Händler dürfen die Haftung gegenüber Verbrauchern und Dritten nicht im Voraus ausschließen oder beschränken (Art. 10-1 CPA). 

Es besteht keine Haftungshöchstgrenze; die taiwanische Regelung lehnt sich an den Strafschadensersatz in den USA (punitive damages) an, Art. 51 CPA.

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