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Neue Regeln für Berichts- und Sorgfaltspflichten in der EU

Die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge zur weitreichenden Vereinfachung und Reduzierung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten sind im Amtsblatt veröffentlicht.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die Vorschläge finden sich in zwei sogenannten Omnibus-Paketen und zielen darauf ab, die Komplexität der Berichtsanforderungen für alle Unternehmen und insbesondere KMU zu verringern. Die Omnibus-Pakete werden die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) sowie die Taxonomie-Verordnung ändern.

In einem ersten Schritt (Stop-the-Clock) passt die am 16. April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Richtlinie (EU) 2025/794 die CSRD und die CSDDD wie folgt an:

  • die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab dem Jahr 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, werden um zwei Jahre verschoben;
  • im Rahmen der CSDDD wird die Erstanwendung um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Es ist zudem beabsichtigt,

  • den Anwendungsbereich der CSRD zu verkleinern, indem die Berichtspflicht nunmehr Unternehmen treffen soll, die folgende Schwellenwerte überschreiten: 
    • 1.000 Mitarbeitende und
    • 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. Euro;
  • die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie zu verringern und auf die größten Unternehmen zu beschränken sowie
  • im Rahmen der CSDDD die zivilrechtliche Haftung einzugrenzen und Sanktionen zu reduzieren.

Auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll geändert werden.

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