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Neue Regeln für Berichts- und Sorgfaltspflichten in der EU
Die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge zur weitreichenden Vereinfachung und Reduzierung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten sind im Amtsblatt veröffentlicht.
16.04.2025
Die Vorschläge finden sich in zwei sogenannten Omnibus-Paketen und zielen darauf ab, die Komplexität der Berichtsanforderungen für alle Unternehmen und insbesondere KMU zu verringern. Die Omnibus-Pakete werden die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) sowie die Taxonomie-Verordnung ändern.
In einem ersten Schritt (Stop-the-Clock) passt die am 16. April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Richtlinie (EU) 2025/794 die CSRD und die CSDDD wie folgt an:
- die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab dem Jahr 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, werden um zwei Jahre verschoben;
- im Rahmen der CSDDD wird die Erstanwendung um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Es ist zudem beabsichtigt,
- den Anwendungsbereich der CSRD zu verkleinern, indem die Berichtspflicht nunmehr Unternehmen treffen soll, die folgende Schwellenwerte überschreiten:
- 1.000 Mitarbeitende und
- 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. Euro;
- die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie zu verringern und auf die größten Unternehmen zu beschränken sowie
- im Rahmen der CSDDD die zivilrechtliche Haftung einzugrenzen und Sanktionen zu reduzieren.
Auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll geändert werden.
Zum Thema:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025
- FAQ der Europäischen Kommission
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