Rechtsmeldung Ukraine Verjährung
Ukraine hebt Aussetzung der Verjährungsfrist auf
Das ukrainische Parlament beendet die seit über fünf Jahren geltende Aussetzung der Verjährungsfristen. Unternehmen sollten ihre Ansprüche prüfen und rechtzeitig geltend machen.
27.06.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 14. Mai 2025 hat das ukrainische Parlament das Gesetz Nr. 4434 IX verabschiedet. Es streicht Punkt 19 im Abschnitt "Schluss- und Übergangsbestimmungen" (Прикінцеві та перехідні положення) des Zivilgesetzbuches ersatzlos. Diese Regelung hatte seit März 2022 die Verjährungsfristen während der Geltung des Kriegsrechts ausgesetzt.
Die neue Rechtslage sieht vor, dass die Verjährungsfrist nicht neu beginnt. Stattdessen berücksichtigt sie die Zeit, die bereits vor der Aussetzung verstrichen ist. Das bedeutet: Ansprüche aus dem Frühjahr 2017 können weiterhin vor ukrainischen Gerichten geltend gemacht werden.
Insgesamt war die Verjährung über fünf Jahre unterbrochen. Bereits vor der Ausrufung des Kriegsrechts wurde die Verjährungsfrist ab dem 2. April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Aussetzung endete am 30. Juni 2023 – also während das Kriegsrecht bereits galt.
Unternehmen sollten ihre Ansprüche aus offenen Forderungen zeitnah prüfen, um diese innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen zu können. Um Ansprüche rechtssicher durchzusetzen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer deutschsprachigen Anwaltskanzlei in der Ukraine.
Das Gesetz Nr. 4434 IX über die Änderung des Abschnitts "Schluss- und Übergangsbestimmungen" wurde am 3. Juni 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Es tritt zum 4. September 2025 in Kraft.
Zum Thema:
- GTAI-Publikation Recht kompakt Ukraine
- GTAI-Beitrag Aktuelle rechtliche Entwicklungen in der Ukraine