Zollbericht USA Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Einseitige Zollpräferenzen gegenüber Entwicklungsländern

Die USA haben den African Growth and Opportunity Act (AGOA) rückwirkend bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Von Susanne Scholl, Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die USA gewähren zahlreichen Entwicklungsländern einseitige Zollpräferenzen.

Karibische Staaten

Die Mitgliedstaaten des Karibischen Gemeinsamen Marktes (CARICOM) beziehungsweise des karibischen Beckens können im Rahmen der Caribbean Basin Initiative (CBI) von Zollpräferenzen profitieren. Grundlage ist das Gesetze über die Wiederbelebung im Bereich des Karibischen Beckens (Caribbean Basin Economic Recovery Act - CBERA). Der CBERA wurde durch den "U.S.-Caribbean Basin Trade Partnership Act"(CBTPA) und den "Trade Act of 2002" erweitert. Die Regelungen dieser Gesetze gelten für Textilprodukte und nicht textile Waren.

Staaten des Sub-Sahara Afrikas

Bestimmte Staaten Sub-Sahara Afrikas profitieren vorerst bis zum 31. Dezember 2026 aufgrund des "African Growth and Opportunity Act" (AGOA). AGOA gewährt zollfreien Zugang zum US-Markt für über 1.800 Produkte.

Allgemeines Präferenzsystem

Für zahlreiche Entwicklungsländer galt das Allgemeine Präferenzsystem (GSP - Generalized System of Preferences) mit einseitiger Präferenzgewährung. Mit dem 31. Dezember 2020 lief das System aus und wurde bislang nicht durch den Kongress verlängert. Seither gelten für Produkte mit Ursprung in von dem System betroffenen Entwicklungsländern die regulären Zölle (im US-Zolltarif  Spalte 1 "General").

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