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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA)

Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.

Von Susanne Scholl | Bonn

Das USMCA ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement (NAFTA). Das NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko bestand seit 1994 als Freihandelszone. Ursprungsprodukte können innerhalb der Zone zollfrei gehandelt werden. Voraussetzung ist, dass die Produkte einen bestimmten Anteil an Ursprungsmaterialien, den regionalen Wertschöpfungsanteil ("regional value content"), beinhalten. Im Kfz-Sektor betrug dieser Anteil zum Beispiel häufig 62,5 Prozent. NAFTA war vor allem für jene deutschen Unternehmen von zentraler Bedeutung, die im NAFTA-Raum produzieren, zum Beispiel Kfz-Hersteller und ihre Zulieferer.

Die Vertragspartner des Abkommens hatten sich neben der Beseitigung von Zöllen auch verpflichtet, technische Handelshemmnisse zu beseitigen. Die Vertragspartner sollten Konformitätsbewertungsverfahren für Produktstandards soweit wie möglich kompatibel mit den Verfahren der anderen Vertragspartner gestalten. Institutionen zur Konformitätsbewertung der anderen Vertragspartner sollten sie möglichst als gleichwertig mit ihren eigenen inländischen Instituten anerkennen und akkreditieren.

Mit Regelungen zu öffentlichen Beschaffungen, Investitionen, Dienstleistungen und geistigem Eigentum zählte NAFTA bereits zu einer Generation modernerer Freihandelsabkommen. Aus Sicht der US-Regierung konnten US-Unternehmen dennoch nicht ausreichend von NAFTA profitieren. Grund waren zu wenig straffe Ursprungsregeln, insbesondere im Kfz-Sektor, und ein nicht ausreichender Schutz geistigen Eigentums. Der ehemalige Präsident Donald Trump machte sich eine Neuverhandlung daher zum Wahlkampfziel und legte dem US-Kongress am 30. September 2018 den Text des neuen "United States-Mexico-Canada Agreement" (USMCA) vor.

Ursprungsregeln des USMCA

Das USMCA gibt im Vergleich zum NAFTA strengere Ursprungsregeln vor. Für den Kfz-Sektor einigten sich die Vertragspartner zum Beispiel auf eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Auch wurde vereinbart, dass Kfz-Hersteller künftig 40 bis 45 Prozent der Wertschöpfung von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Stundenlohn von mindestens 16 US Dollar erhalten. Daneben gelten auch für chemische Produkte und Stahl strengere Ursprungsregeln. 

Der Umgang der Vertragsstaaten mit der Einführung der strengeren Kfz-Ursprungsregeln bleibt auch im Jahr 2024 noch ein Kernthema. Die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) tendierte zu einer großzügigen Handhabung bei der Einführung der Regeln  und gewährte den Herstellern für einen gewissen Zeitraum einen Spielraum bis 2024 hinsichtlich der Durchsetzung der Ursprungsregeln. (informed compliance period). Zu der Einführung der neuen Mindestlohnkriterien im Kfz-Sektor steht die CBP im engen Kontakt mit dem US-Arbeitsministerium.

Die Zollbehörde und der ehemalige Handelsbeauftragte Robert Lighthizer hatten bereits im April 2020 mit Instruktionen und Leitlinien zur alternativen Einführung der Ursprungsregeln im Kfz-Sektor das Inkrafttreten des USMCA vorangetrieben. Ab Ende April 2020 gab es ein Verfahren für Hersteller, dass auf Antrag zwei Jahre mehr Zeit und großzügigere Kriterien für die Einführung zu gewährte. Damit reagierten die Vertragspartner auf Störungen der Lieferketten und Umstellungen ihrer Produktion auf zur Bekämpfung der Corona-Pandemie relevante Schutzgüter. 

Weitere Neuerungen

Das USMCA stellt einen verbesserten Schutz des geistigen Eigentums sicher. Dies betrifft Kontrollen an den Zollgrenzen, um die Einfuhr gefälschter Produkte zu verhindern und den Schutz neuer geographischer Ursprungsbezeichnungen zu gewährleisten.

Spezifische Vereinbarungen sollen ferner die gegenseitige Anerkennung von regulatorischen Vorschriften verbessern, vor allem in den Industriesektoren Arzneimittel, Medizinprodukte und Chemie.

Mit dem USMCA wurden ferner eine Erhöhung der Zollfreigrenzen für Kuriersendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Handelspartnern erhöht. In den USA beträgt diese Grenze derzeit noch grundsätzlich 800 US-Dollar. Kanada erhöhte die Grenze von bislang 20 kanadischen Dollar auf bis zu 150 Dollar (Zollfreiheit) und in Mexiko beträgt sie mittlerweile 117 US$. Dies gilt jeweils für Warensendungen aus den übrigen USMCA-Partnerstaaten und soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen den Warenverkehr erleichtern.

Geltung

Das Abkommen trat 1. Juli 2020 in Kraft gilt 16 Jahre ab diesem Zeitpunkt. Während des Jahres 2019 hatte es Nachverhandlungen gegeben, da die USA unter anderem Verbesserungen bei arbeitsrechtlichen Standards in Mexiko gefordert hatten. Nach sechs Jahren soll das Abkommen überprüft und gegebenenfalls um weitere 16 Jahre verlängert werden. 

Weitere Informationen zum Stand der Umsetzung des USMCA hat die US-Zollbehörde veröffentlicht.

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