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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA)

Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.

Von Susanne Scholl | Bonn

Das USMCA ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement. Das NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko besteht seit 1994 als Freihandelszone. Produkte mit Ursprung in der Zone können innerhalb der Zone zollfrei gehandelt werden. Voraussetzung ist, dass die Produkte einen bestimmten Anteil an Ursprungsmaterialien, den regionalen Wertschöpfungsanteil ("regional value content"), beinhalten. Im Kfz-Sektor betrug dieser Anteil zum Beispiel häufig 62,5 Prozent. NAFTA war vor allem für jene deutschen Unternehmen von zentraler Bedeutung, die im NAFTA-Raum produzieren, zum Beispiel Kfz-Hersteller und ihre Zulieferer.

Die Vertragspartner des Abkommens hatten sich neben der Beseitigung von Zöllen auch verpflichtet, sogenannte technische Handelshemmnisse zu beseitigen. NAFTA gab vor, dass die Vertragspartner Konformitätsbewertungsverfahren für Produktstandards soweit wie möglich kompatibel mit den Verfahren der anderen Vertragspartner gestalten sollen. Institutionen zur Konformitätsbewertung der anderen Vertragspartner sollten sie möglichst als gleichwertig mit ihren eigenen inländischen Instituten anerkennen und akkreditieren.

Mit Regelungen zu öffentlichen Beschaffungen, Investitionen, Dienstleistungen und geistigem Eigentum ging NAFTA inhaltlich weit über den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen hinaus und zählte damit bereits zu einer Generation modernerer Freihandelsabkommen.

Aus Sicht der US-Regierung konnten US-Unternehmen dennoch nicht ausreichend von NAFTA profitieren. Grund waren zu wenig straffe Ursprungsregeln, insbesondere im Kfz-Sektor, und ein nicht ausreichender Schutz geistigen Eigentums. Der ehemalige Präsident Donald Trump machte sich eine Neuverhandlung daher zum Wahlkampfziel und legte dem US-Kongress am 30. September 2018 den Text des neuen "United States-Mexico-Canada Agreement" (USMCA) vor.

Ursprungsregeln

Das USMCA gibt im Vergleich zum NAFTA strengere Ursprungsregeln vor. Für den Kfz-Sektor einigten sich die Vertragspartner zum Beispiel auf eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Auch wurde vereinbart, dass Kfz-Hersteller künftig 40 bis 45 Prozent der Wertschöpfung von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Stundenlohn von mindestens 16 US Dollar erhalten. Daneben gelten auch für chemische Produkte und Stahl strengere Ursprungsregeln. 

Der Umgang der Vertragsstaaten mit der Einführung der strengeren Kfz-Ursprungsregeln ist nach wie vor ein Kernthema. Die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) tendiert zu einer großzügigen Handhabung bei der Einführung der Regeln. Sie gewährt gegenüber den Herstellern für einen gewissen Zeitraum einen Spielraum hinsichtlich der Durchsetzung der Ursprungsregeln. (informed compliance period). Zu der Einführung neuer Mindestlohnkriterien im Kfz-Sektor steht die CBP im engen Kontakt mit dem US-Arbeitsministerium.

Die Zollbehörde und der ehemalige Handelsbeauftragte Robert Lighthizer hatten bereits im April 2020 mit Instruktionen und Leitlinien zur alternativen Einführung der Ursprungsregeln im Kfz-Sektor das Inkrafttreten des USMCA vorangetrieben. Lighthizer hatte Ende April 2020 ein Verfahren für Hersteller eröffnet, dass die Möglichkeit gewährt, zwei Jahre mehr Zeit und großzügigere Kriterien für die Einführung zu beantragen. Die Kfz-Industrie in den USMCA-Vertragsstaaten USA, Mexiko und Kanada hatte im Frühjahr 2020 eine Verschiebung der Umsetzung der Kfz-Ursprungsregeln des USMCA gefordert. Dies forderten auch US- Kongressabgeordnete. Eine Verschiebung sei notwendig, da die Hersteller wegen der Corona-Pandemie Störungen der Lieferketten und Umstellungen ihrer Produktion auf zur Bekämpfung der Pandemie relevante Schutzgüter hinnehmen müssen.

Weitere Neuerungen

Das USMCA stellt einen verbesserten Schutz des geistigen Eigentums sicher. Dies betrifft Kontrollen an den Zollgrenzen, um die Einfuhr gefälschter Produkte zu verhindern und den Schutz neuer geographischer Ursprungsbezeichnungen zu gewährleisten.

Spezifische Vereinbarungen sollen ferner die gegenseitige Anerkennung von regulatorischen Vorschriften verbessern, vor allem in den Industriesektoren Arzneimittel, Medizinprodukte und Chemie.

Das USMCA stellt ferner eine Erhöhung der Zollfreigrenzen für Kuriersendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Handelspartnern. In den USA beträgt diese Grenze grundsätzlich 800 US Dollar. Kanada hat die Grenze von bislang 20 kanadischen Dollar auf bis zu 150 Dollar erhöht und in Mexiko beträgt sie nun 117 US$. Dies gilt jeweils für Warensendungen aus den übrigen USMCA-Partnerstaaten und soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen den Warenverkehr erleichtern.

Geltung

Das Abkommen ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und wird 16 Jahre gelten. Es soll nach sechs Jahren überprüft und gegebenenfalls um weitere 16 Jahre verlängert werden. Es wurde am 30. November 2018 während des G20-Gipfels in Buenos Aires von den drei Staatschefs der USA, Mexikos und Kanadas unterzeichnet. Während des Jahres 2019 hatte es Nachverhandlungen gegeben, da die USA unter anderem Verbesserungen bei arbeitsrechtlichen Standards in Mexiko forderten.

Weitere Informationen zum Stand der Umsetzung des USMCA hat die US-Zollbehörde veröffentlicht.

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