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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA führen Zölle auf Holz und Holzprodukte ein

Ab dem 14. Oktober 2025 gelten erhöhte globale Einfuhrzölle auf Holzprodukte und Möbel. Eine weitere Anhebung der Zollsätze ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mit einer Proklamation vom 29. September 2025 führen die USA zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Bauholz, Nutzholz und deren Derivate ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden.

Änderungen im US-Zolltarif

Um die in der Proklamation festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung der U.S. note 37 - subchapter III - chapter 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS). Die Zusatzzölle gemäß der neuen HTSUS-Positionen werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.

Bisher war Holz von den reziproken Zöllen gemäß Anhang II der Executive Order 14257 ausgenommen. Mit der Änderung werden zahlreiche Waren des Kapitels 44 HTSUS aus der Liste der Ausnahmen gemäß Anhang II der Executive Order 14257 gestrichen. Eine Liste der gestrichenen Zolltarifnummern können Sie Lumber and Timber 232 Annex (Abschnitt A., 6., iii.) entnehmen.

Der Zollsatz für Holzprodukte mit Ursprung in der Europäischen Union, die unter diese Proklamation fallen, wird 15 Prozent nicht überschreiten.

Liste der betroffenen Waren: Lumber and Timber 232 Annex

Änderungen des Chapter 99 HTSUSBetreffend Bauholz, Nutzholz und deren Derivate
HTSUS-PositionArtikelbeschreibungMFN-Zollsatz"Special"-ZollsatzZollsatz für ausgewählte Länder
9903.76.01Weichholz und daraus gewonnene Holzprodukte (Note 37 (b))Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10%
9903.76.02Gepolsterte Holzmöbelprodukte (Note 37 (d))Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25%
9903.76.03Fertige Küchenschränke und Waschtische sowie Teile von Küchenschränken und Waschtischen (Note 37 (f))Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25%
9903.76.04Bestimmte Produkte aus Note 37 (g)Zollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden Unterposition
9903.76.20Holprodukte aus dem Vereinigten Königreich (Note 37 (d) und (f))Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10%Keine Änderung
9903.76.21Holprodukte aus Japan (Note 37 (d) und (f))15%15%Keine Änderung
9903.76.22Holprodukte aus der Europäischen Union (Note 37 (d) und (f))15%15%Keine Änderung
Quelle: https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/09/timber-.pdf

HTSUS-Position 9903.76.01

Der in HTSUS-Position 9903.76.01 vorgesehene Zollsatz in Höhe von 10 Prozent gilt für alle eingeführten Produkte aus Weichholz und Schnittholz, die in folgende Positionen des HTSUS einzureihen sind:

  • 4403.11.00
  • 4403.21.01
  • 4403.22.01
  • 4403.23.01
  • 4403.24.01
  • 4403.25.01
  • 4403.26.01
  • 4403.99.01
  • 4406.11.00
  • 4406.91.00
  • 4407.11.00
  • 4407.12.00
  • 4407.13.00
  • 4407.14.00
  • 4407.19.00

HTSUS-Position 9903.76.02

Der in HTSUS-Position 9903.76.02 vorgesehene Zollsatz in Höhe von 25 Prozent (ab dem 1. Januar 2026: 30 Prozent) gilt für alle Einfuhren von gepolsterten Holzmöbelprodukten - ausgenommen aus der EU, dem Vereinigten Königreich und Japan -, die in folgende Positionen des HTSUS einzureihen sind:

  • 9401.61.4011
  • 9401.61.4031
  • 9401.61.6011
  • 9401.61.6031

HTSUS-Position 9903.76.03

Der in HTSUS-Position 9903.76.03 vorgesehene Zollsatz in Höhe von 25 Prozent (ab dem 1. Januar 2026: 50 Prozent) gilt für alle Einfuhren von fertigen Küchenschränken und Waschtischen sowie deren Teile - ausgenommen aus der EU, dem Vereinigten Königreich und Japan -, die in folgende Positionen des HTSUS einzureihen sind:

  • 9403.40.9060
  • 9403.60.8093
  • 9403.91.0080

Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend

Waren gemäß des Anhanges, die am oder nach dem 14. Oktober 2025 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen. Eine weitere Erhöhung der Zusatzzölle soll am 1. Januar 2026 folgen.

Eingeschränkte Kumulierung von Zöllen vorgesehen

Wenn ein Holzprodukt sowohl unter diese Proklamation als auch unter die Regelungen gegenüber Kanada und Mexiko (vgl. Abschnitt 2(b) oder 2(c) der Executive Order 14289) fällt, sind die Zölle dieser Proklamation maßgeblich – nicht jene der genannten Executive Orders.

Sofern ein Produkt sowohl unter die vorliegende Proklamation als auch unter die Proklamation Nr. 10908 zur Anpassung der Einfuhren von Automobilen und Automobilteilen fällt, sind ausschließlich die in der jeweils gültigen Fassung der Proklamation 10908 festgelegten Zölle anzuwenden. Die in dieser Proklamation vorgesehenen Zölle kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.

Produkte, die nicht diesen Zöllen gemäß Section 232 Trade Expansion Act unterliegen, unterliegen in der Regel stattdessen den reziproken Zöllen.

Drawback

Eine Rückerstattung der zusätzlichen Zölle durch das sogenannte Drawback ist vorgesehen. Das bedeutet, dass Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung der gezahlten Zusatzzölle beantragen können.

Freizonen (FTZ)

Produkte, die unter Klausel 1 bis 3 der Proklamation fallen und somit zollpflichtig sind, müssen ab Inkrafttreten dieser Regelung mit dem Status "privileged foreign“ eingelagert werden (gemäß 19 CFR 146.41). Es sei denn, sie erfüllen die Bedingungen laut 19 CFR 146.43 für den Status "domestic“ (inländisch). Sobald sie für den US-Inlandsverbrauch freigegeben werden, unterliegen sie den geltenden ad valorem-Zollsätzen gemäß ihrer Einreihung im HTSUS-System.

Holzimporte weiterhin unter Beobachtung

Die Einfuhren von Holz und seinen Derivaten werden weiterhin beobachtet und bewertet. Eine Ausweitung der Zusatzzölle ist durchaus möglich. Bis zum 1. Oktober 2026 wird der zuständige Minister einen Bericht zum US-amerikanischen Holzmarkt vorlegen. Dieser soll unter anderem als Entscheidungsgrundlage für mögliche Einfuhrabgaben auf Hartholz und weitere Derivate dienen. Ferner soll der Handelsbeauftragte in Abstimmung mit dem Minister Verhandlungen führen oder fortsetzen. Ein erster Bericht ist bis spätestens 1. Januar 2026 vorzulegen, ein weiterer spätestens 180 Tage nach Veröffentlichung der Proklamation.

Quellen und weitere Informationen:

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