Rechtsbericht | Dubai | Niederlassungs- und Investitionsrecht
Dubai weicht Grenze zwischen Freihandelszone und Staatsgebiet auf
Eine neue Resolution erleichtert es Unternehmen in Freihandelszonen, Waren und Dienstleistungen im Staatsgebiet von Dubai anzubieten. Einstweilen unklar ist, in welchen Branchen.
26.05.2025
Von Sherif Rohayem | Bonn
- Neue Verordnung ermöglicht Dubai-Engagement auf drei Arten
- Hohe bürokratische Anforderung für Erlaubnisse und Genehmigung nach Art. 4
- Unternehmen müssen kein neues Personal für Geschäfte in Dubai einstellen
- Möglichkeit der Betätigung in Dubai nur für gelistete Gewerbe
- Freihandelszonen bieten Vorteile gegenüber dem Staatsgebiet
- Freihandelszonen werden zollrechtlich wie das Ausland behandelt
Die Regierung von Dubai hat mit der Resolution Nummer 11/2025 (Resolution) beschlossen, dass Unternehmen in Freihandelszonen unter bestimmten Voraussetzungen auch auf dem Staatsgebiet von Dubai Geschäfte machen dürfen.
Neue Verordnung ermöglicht Dubai-Engagement auf drei Arten
Art. 4 der Resolution ist die zentrale Vorschrift. Danach erteilt das Department of Economy and Tourism des Emirats Dubai (DET) Unternehmen in Freihandelszonen:
- die Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung auf dem Staatsgebiet von Dubai;
- die Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung, die sich aus der Freihandelszone in Dubai betätigt, oder;
- die Genehmigung, spezifische Aktivitäten auf dem Staatsgebiet in Dubai auszuüben.
Bei der Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung auf dem Staatsgebiet geht es um eine physische Präsenz in Dubai (Art. 5 Ziffer 5 der Resolution), dagegen bedarf es für die Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung, die sich aus der Freihandelszone betätigt, keiner physischen Präsenz in Dubai, dasselbe gilt für die Genehmigung, spezifische Aktivitäten in Dubai auszuüben.
Hohe bürokratische Anforderung für Erlaubnisse und Genehmigung nach Art. 4
Für ihr künftiges Dubai-Geschäft im Sinne der Resolution müssen Unternehmen in Freihandelszonen jedoch einen bürokratischen Preis zahlen. Denn in sämtlichen Fällen erteilt das DET die Erlaubnis beziehungsweise die Genehmigung erst dann, wenn dem Antrag eine Zustimmung der zuständigen Freihandelszonenbehörde beigefügt wird, gegebenenfalls bedarf es auch der Zustimmung weiterer öffentlicher Stellen, die mit der Aufsicht des betreffenden Gewerbes in Dubai betraut sind (Art. 5 A, 6 A und 7 – jeweils Ziffern 2 und 3, Ziffern 3 und 4 sowie Ziffern 3 und 4 der Resolution).
Da im Falle der Errichtung einer Zweigniederlassung auf dem Staatsgebiet von Dubai eine physische Präsenz entsteht, müssen hier die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zur Gründung einer Zweigniederlassung erfüllt sein.
In sämtlichen Fällen müssen Freihandelszonenunternehmen, die sich auf dem Staatsgebiet von Dubai betätigen wollen, gemäß Art. 3 der Resolution sowohl die Bundesgesetze der Vereinigten Arabischen Emirate als auch die lokalen Gesetze des Emirates Dubai beachten.
Unternehmen müssen kein neues Personal für Geschäfte in Dubai einstellen
In den Fällen der Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung handelt es sich bei Letzteren um keine selbständigen juristischen Personen. Das stellen die Art. 5 B und 6 B der Resolution klar. Gleichwohl führen diese Zweigniederlassungen eine von der Muttergesellschaft getrennte Finanzbuchhaltung. Diese Trennung der Finanzverwaltung gilt nicht für das Personal – so gestattet Art. 8 der Resolution Unternehmen mit einer Erlaubnis oder Genehmigung nach Art. 4 der Resolution, ihre vorhandene Belegschaft auch für ihre Aktivitäten in Dubai einzusetzen.
Möglichkeit der Betätigung in Dubai nur für gelistete Gewerbe
Spätestens Anfang Juni 2025 wird die DET eine Liste derjenigen Gewerbe veröffentlichen, für die eine Erlaubnis oder Genehmigung nach Art. 4 der Resolution erhältlich sein wird (Art. 9 der Resolution). Mit anderen Worten wird es einen beschränkten Bereich wirtschaftlicher Aktivitäten geben, innerhalb dessen sich Unternehmen aus Freihandelszonen in Dubai betätigen dürfen.
Diese Einschränkungen des Betätigungsradius in Verbindung mit dem bürokratischen Aufwand zur Erlangung einer Erlaubnis oder Genehmigung nach Art. 4 der Resolution wirft die Frage auf, warum Investoren nicht gleich ein Unternehmen in Dubai gründen sollten.
Freihandelszonen bieten Vorteile gegenüber dem Staatsgebiet
Die Antwort dürfte in den regulatorischen Vorteilen liegen, die Freihandelszonen gegenüber dem Staatsgebiet (noch) bieten. Freihandelszonen sind geografisch abgegrenzte Flächen innerhalb eines Emirates und zeichnen sich durch ihre vergleichsweisen liberalen Gesetze aus. Insbesondere bei ausländischen Investoren sind Freihandelszonen beliebt, da sie dort von je her 100 Prozent der Anteile einer Handelsgesellschaft halten dürfen. Bis zur Reform des Gesellschaftsrecht Ende 2020 galt die Regel, dass Ausländer maximal 49 Prozent der Unternehmensanteile halten, der Rest war emiratischen Staatsangehörigen vorbehalten. Mittlerweile existieren auf dem Staatsgebiet für ausländische Investoren nur noch für Gewerbe mit strategischer Relevanz Beteiligungsgrenzen.
Freihandelszonen werden zollrechtlich wie das Ausland behandelt
Was nach wie vor für Freihandelszonen spricht, ist die gegebenenfalls geringere steuerliche Belastung – so locken viele Freihandelszonen mit Befreiungen von der Körperschaftsteuer. Ebenso benötigen Investoren in Freihandelszonen keine physische Präsenz, ein virtuelles Büro reicht. Dazu ist der Gründungsprozess schneller als auf dem Staatsgebiet und zugunsten von ausländischen Investoren auf Englisch. Schließlich zahlen Unternehmen in Freihandelszonen etwa auf importierte Vorprodukte keine Zölle.
Eine Erlaubnis oder Genehmigung nach Art. 4 der Resolution lohnt sich auch deshalb, weil ohne sie Warenlieferungen aus Freihandelszonen in das Staatsgebiet wie Warenimporte behandelt werden. Das bedeutet, dass der Warenempfänger im Staatsgebiet eine Importlizenz benötigt und der jeweilige Zollsatz fällig wird. Auch der Export von Dienstleistungen aus der Freihandelszone in das Staatsgebiet würde durch eine Erlaubnis oder Genehmigung erleichtert, insbesondere die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Die GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Vereinigte Arabische Emirate gibt einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Zum Thema:
- Resolution Nummer 11/2025 arabische Originalfassung, englische Fassung