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Zollmeldung Vereinigtes Königreich Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Das Vereinigte Königreich schließt Handelsabkommen mit der Türkei

Ein vorläufiges Abkommen soll den präferenzbegünstigten Handel zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich (VK) weiterhin ermöglichen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Als das VK noch Mitglied der EU war, wurde die Handelsbeziehung durch folgende Vereinbarungen geregelt: Landwirtschaftsabkommen, Kohle- und Stahlabkommen und Zollunion. Mit dem Austritt aus der EU greifen die Regelungen für das VK nicht mehr. Ein Abkommen zwischen dem VK und Türkei soll nun die Beziehung beider Länder regeln, wobei sich viele Themen aus den bestehenden Regelungen zwischen der EU und der Türkei ergeben.

Das Handelsabkommen, welches seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet wird, deckt nicht nur Themen des Warenhandels, sondern regelt zudem auch den Umgang mit geistigem Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb sowie die Streitbeilegung. 

Warenhandel

Der Warenhandel soll weiterhin präferenzbegünstigt abgewickelt werden können. Die Präferenzzollsätze zwischen dem VK und der Türkei gelten weiterhin, sobald das Abkommen vollständig in Kraft tritt. Die Exporteure müssen jedoch die Herkunft der Ware nachweisen, um von den Vorzugstarifen profitieren zu können. Der Exporteur muss eine Ursprungserklärung ausstellen, die durchaus elektronisch erfolgen kann. Der Wortlaut der Erklärung ist festgelegt.

Welche Ursprungs- sowie Kumulierungsregeln Anwendung finden, können Sie im Protokoll über die Ursprungsregeln nachlesen. Dabei gelten jedoch einige dieser Regelungen nur vorübergehend.

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