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Zoll
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Zollbericht Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen
Die Verhandlungen über den Beitritt sind nach nur zwei Jahren abgeschlossen.
04.04.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Das Vereinigte Königreich (VK) tritt der Freihandelszone CPTPP bei (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership). Das gab der britische Premierminister Rishi Sunak am 31. März 2023 bekannt. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die Unterzeichnung steht jedoch noch aus. Sie soll im Laufe des Jahres 2023 erfolgen.
Die transpazifische Partnerschaft CPTPP gilt als eine der größten und dynamischsten Freihandelszonen der Welt. Sie fußt auf einem Handelsabkommen zwischen Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam.
Das Vereinigte Königreich hat bereits mit neun der elf Vertragsstaaten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Sie wurden zum Großteil im Zuge des Austritts aus der Europäischen Union (EU) in bilaterale Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem jeweiligen Vertragspartner überführt (sogenannte roll-over-agreements). Die Ausnahme bilden Malaysia und Brunei.
Aufgrund der bestehenden Freihandelsabkommen können britische Waren schon jetzt zollfrei oder zollreduziert in die genannten Länder exportiert werden. Vor diesem Hintergrund rechnet die britische Regierung in einer Prognose über die Auswirkungen des CPTPP-Beitritts mit einem Anstieg des BIP um nur 0,08 Prozent.
Dennoch bringt das Abkommen ökonomische Vorteile mit sich, denn es ermöglicht diagonale Kumulierung. So können Unternehmen in den CPTPP-Vertragsstaaten Ursprungserzeugnisse aus anderen CPTPP-Ländern verwenden, ohne dass die Enderzeugnisse ihre Ursprungseigenschaft verlieren.
Präferenzursprung: Damit ein Produkt von den Präferenzzöllen eines Handelsabkommens profitieren kann, muss es Ursprungsware im Sinne des Abkommens sein. Demnach muss eine bestimmte Wertschöpfung im jeweiligen Partnerland stattgefunden haben. Wie hoch der Wertschöpfungsanteil ist, hängt vom Abkommen und dem jeweiligen Produkt ab. Bilaterale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung der anderen Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in diese Vertragspartei ausgeführt werden. Diagonale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung in einer Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in eine weitere Vertragspartei ausgeführt werden. |
Der Vorteil des CPTPP besteht also darin, dass britische Unternehmen Vormaterialien beispielsweise aus Japan importieren und diese weiterverarbeiten können. Die fertige Ware gilt als Ursprungsware im Sinne des CPTPP. Sie kann zollbegünstigt in einen anderen CPTPP-Mitgliedsstaat eingeführt werden. Somit ermöglicht CPTPP britischen Unternehmen mehr Flexibilität in den Lieferketten und einen besseren Marktzugang.
Die Beitrittsverhandlungen haben zwei Jahre gedauert. Bereits im September 2020 traten das VK und alle elf Mitglieder des CPTPP zusammen, um über einen möglichen Beitritt des VK in die transpazifische Partnerschaft zu sprechen. Am 1. Februar 2021 hat das VK den formellen Beitrittsantrag eingereicht.