Zollbericht Neuseeland Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Für bestimmte Waren bestehen Verbote und Beschränkungen.
27.05.2025
Von Klaus Möbius | Bonn
Die neuseeländische Zollverwaltung weist auf ihren Internetseiten auf zahlreiche bestehende Verbote und Beschränkungen hin. Sie betreffen insbesondere folgende Waren, die spezifischen Einfuhrbestimmungen unterliegen:
- Agrarwaren und Lebensmittel
- Chemikalien, die zur Herstellung von Chemiewaffen geeignet sind
- Kautabak
- menschliche Embryonen
- Drogen und die dazu gehörenden Gerätschaften
- als gefährlich eingestufte Hunderassen
- geschützte Tiere und Pflanzen
- Explosivstoffe und Feuerwerk
- gefälschte Waren
- gefährliche Substanzen und Abfälle
- Meeressäuger und Teile davon
- neuseeländische Dollarbeträge über 10.000 NZ$
- Fahrzeuge mit fehlerhaftem oder ohne Kilometerzähler
- als anstößig geltende Waren
- Ozon abbauende Substanzen
- organische Lösungsmittel
- verschreibungspflichtige Medikamente
- radioaktive Materialien
- Reifen
- UN-Sanktionswaren (zum Beispiel Rohdiamanten)
- als unsicher bezeichnete Waren (zum Beispiel Kettensägen ohne Kettenbremse)
- Waffen
Zu beachten sind auch strenge Quarantänevorschriften.