Zölle und Einfuhrabgaben
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Bei der Ausfuhr von zahlreichen Erzen und Metallen fallen Exportzölle an.
Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet werden in der Regel Zölle, Umsatzsteuer und Zollabfertigungsgebühren erhoben. Für bestimmte Waren fallen Verbrauchsteuern an.
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der Europäischen Union (EU) sowie zum Exportkontrollrecht.
Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet werden Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren erhoben.
Die neue Gebührenordnung reduziert auch die Kosten für Importe und vereinfacht die Zollbearbeitung von Internetbestellungen.
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht.
Neben dem Einfuhrzoll gelten in Mexiko bei zahlreichen Waren Ausgleichszölle als Schutzmaßnahme wegen unlauterer Handelspraktiken. Ferner ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.
Die Ausfuhr von Industrieabfällen wird verzollt. Für Freizonen gibt es keine Ausnahme.