Marktzugangsvoraussetzungen
Norwegen ist kein EU-Mitglied. Dennoch gelten die Bestimmungen des Binnenmarktes, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
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Norwegen ist kein EU-Mitglied. Dennoch gelten die Bestimmungen des Binnenmarktes, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
Seit November 2023 müssen Exporteure vor dem Versand regulierter Produkte ein Konformitätszertifikat beantragen. Betroffen sind 19 Warengruppen.
Die Normenbehörde Tanzania Bureau of Standards (TBS) hat aktualisierte Listen der regulierten Waren mit ihren Zolltarifnummern veröffentlicht.
Hersteller und Importeure müssen seit November 2023 neue technische Mindestanforderungen und Vorschriften zur Kennzeichnung der Energieeffizienz einhalten.
In Simbabwe sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Beachten Sie bei der Einfuhr die dort geltenden Normen und Standards.
Der Entwurf zu den neuen Lebensmittelvorschriften soll die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 1999 ersetzen.
Warensendungen müssen im Exportland auf Einhaltung der geltenden Normen geprüft werden. Bei Ankunft in Somalia ist ein Konformitätszertifikat für die Zollabfertigung vorzulegen.
In Südafrika eingeführte Waren müssen den nationalen sowie teilweise auch internationalen Standards entsprechen.
In Großbritannien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Kennzeichnungspflichten gibt es auch eine Reihe von Registrierungsanforderungen.
Für Einfuhren aus der Europäischen Union (EU) gibt es zahlreiche Übergangsbestimmungen - eine Übersicht.